In der Nacht von Montag, 28., auf Dienstag, 29. September, hat die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt auf dem Alten Friedhof Bockenheim in der Solmsstraße eine Person beim mutmaßlich illegalen Füttern von Tauben festgestellt.
Gegen 4.30 Uhr beobachteten die Einsatzkräfte die Person beim Ausladen mehrerer Kunststoffsäcke im Eingangsbereich des Alten Friedhofs Bockenheim. Insgesamt sechs Säcke mit Taubenfutter transportierte sie mithilfe einer Sackkarre in die Grünanlage.
Dort setzte die Person eine transportable Leiter ein, um auf einen vor Ort befindlichen Container zu gelangen. Anschließend öffnete sie die mitgeführten Säcke und begann, deren Inhalt auszustreuen.
Die Stadtpolizei unterzog die Person daraufhin einer entsprechenden Kontrolle. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die sechs Säcke mit insgesamt rund 150 Kilogramm Taubenfutter wurden sichergestellt.
Für den Transport des Futters wurde ein Fahrzeug genutzt, das nach den vorliegenden Zulassungsdaten dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt zugeordnet werden kann. Die Hintergründe hierzu werden im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft.
Die betroffene Person ist dem Ordnungsamt bereits aus zwei weiteren Verfahren wegen unerlaubten Taubenfütterns bekannt. In beiden Fällen wurden gegen sie bereits Geldbußen verhängt.
Nach Paragraph 5, Absatz 5 der Gefahrenabwehrverordnung Frankfurt am Main, ist das Füttern von Tauben im Stadtgebiet verboten. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße in Höhe von 120 Euro zuzüglich Auslagen geahndet werden.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Füttern von Tauben nicht nur verboten ist, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit, etwaigen Schädlingsbefall und die Population freilebender Tauben haben kann. Verstöße werden entsprechend verfolgt und geahndet.
(Text: PM Stadtpolizei des Ordnungsamtes Frankfurt)


