Interaktive Karten zum neuen Landschaftsschutzgebiet jetzt online
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Verfahren zur Novellierung des Landschaftsschutzgebiets Hessische Mainauen abgeschlossen. Im Zentrum standen dabei eine detailliertere flurstückgenaue Kartendarstellung sowie die Anpassung der Verordnung an die aktuelle Rechtslage.
Kleinere Abgrenzungsänderungen ergaben sich unter anderem aus einer aktualisierten Überschwemmungssituation; frühere Teillöschungen wurden redaktionell übernommen. Die landwirtschaftliche Nutzung, die der Sicherung der Landschaft dient, ist wie bisher ausdrücklich erwünscht und größtenteils unverändert möglich.
Inmitten des Ballungsraums Rhein-Main hat das Landschaftsschutzgebiet eine hohe Bedeutung für die Erholung und den Naturhaushalt, insbesondere für den Boden- und Wasserhaushalt. Als Retentionsraum leistet es zudem einen wichtigen Beitrag zur Wasser-Rückhaltung und damit zum Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen. Darüber hinaus trägt das Gebiet zur Sicherung klimatisch bedeutsamer Kalt- und Frischluftbahnen bei.
Das Gebiet, das 1987 erstmals unter Schutz gestellt wurde, umfasst rund 2.695 Hektar entlang des Hessischen Mains in mehreren Landkreisen und Städten mit Ausnahme der Städte Frankfurt und Wiesbaden. Dort gelten eigene Stadt-Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung einschließlich der Karten ist ab sofort auf der Website des RP Darmstadt einsehbar.
Hintergrund
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sichern u. a. Landschaftsräume für die Erholung und sollen Naturerlebnisse ermöglichen. Darüber hinaus steht hier die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes also von Boden, Wasser, Luft im Vordergrund. Schutzziel ist auch die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes der Lebensstätten und Lebensräume von Tieren und Pflanzen.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete
(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)

