Festnahme nach 80 Kilometer langer Flucht über die Autobahn

(Symbolfoto: Dennis Weiland auf Pixabay)

Am Sonntagabend (25.) flüchtete im Frankfurter Stadtgebiet und auf der Autobahn ein PKW vor der Polizei. Die Polizei nahm den Fahrer später fest.


Ein Streifenteam beabsichtigte zunächst gegen 20.25 Uhr, einen VW Polo in der Moselstraße einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Doch der Fahrer missachtete die Anhaltesignale und flüchtete mit überhöhter Geschwindigkeit zunächst durch das Frankfurter Stadtgebiet bis auf die BAB 3.

Auf seiner Flucht fuhr der PKW rücksichtslos, grob verkehrswidrig und beging diverse Verkehrsdelikte. Auf der BAB 3 setzte sich ein Streifenwagen vor den flüchtigen PKW. Dieser zog dann jedoch in Richtung des Streifenwagens, sodass dieser nur durch seine schnelle Reaktion einen Zusammenstoß verhinderte. Mehrere Versuche, das Fahrzeug zu stoppen, gelangen zunächst nicht, auch weil der Fahrer seine Flucht über einen Grünstreifen neben der Autobahn fortsetzte, um Fahrzeuge zu umfahren.

Die Fahrt der Flüchtigen führte unter Ausnutzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn bis zur Landesgrenze in Rheinland-Pfalz. Durch Polizeikräfte aus Montabaur wurde eine Sperre zu Beginn einer Baustelle eingerichtet. Dort wechselte der flüchtige Wagen auf den Standstreifen und streifte beim Vorbeifahren ein dort befindliches Baustellenfahrzeug. Nach Erreichen der Sperre verlangsamte der PKW und versuchte, diese durch einen Fahrstreifenwechsel zu umfahren.

Als Polizeibeamte sich dem Fahrzeug näherten, versuchte sich der Fahrer durch Rückwärtsfahren der Kontrolle zu entziehen. Gegen 21.10 Uhr nahmen Polizeibeamte schließlich nach mehr als 80 Kilometern zurückgelegter Flucht die beiden Insassen des VW fest. Dabei handelte es sich um einen 16-jährigen Fahrer und seinen 17-jährigen Beifahrer aus NRW.

Der Fahrer verfügt nicht über eine gültige Fahrerlaubnis und muss sich nun wegen der gefährdenden und verkehrswidrigen Fahrweise unter anderem wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Bei der waghalsigen Flucht wurden keine Personen verletzt.

(Text: PM PP Frankfurt)