2027 und 2028: Eppertshausen erhöht die Kita-Gebühren

Blick übers Außengelände der Kita St. Sebastian. Wer sein Kind dort – oder in der Kita Sonnenschein – künftig wiederholt zu spät abholt, muss Strafe zahlen. Auch allgemein steigen 2027 und 2028 die Entgelte in der Eppertshäuser Kinderbetreuung. (Foto: jedö)

Die Eppertshäuser Gemeindevertretung hat am Donnerstagabend (29.) mit den Stimmen von CDU und FDP gegen das Votum der SPD drei wesentliche Änderungen in der Kinderbetreuung beschlossen. Neben Erhöhungen der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte in den Jahren 2027 und 2028 entschied die Parlamentsmehrheit auch die Einführung einer Verspätungsgebühr sowie die Reduzierung der wählbaren Betreuungszeit-Modelle.


Bereits Ende September hatte die Gemeinde ihre Pläne für die selbst betriebene Kita Sonnenschein, die kirchlich getragene Kita St. Sebastian und die naturnahe Gruppe im Haus Westermann im Kita-Beirat vorgestellt. Auch ein Informationsschreiben an die Eltern verschickte das Rathaus vor rund fünf Wochen. Bereits in den Ausschüssen hatte sich zudem das konträre Abstimmungsverhalten angedeutet.

Letztmals hatte die Gemeinde die Entgelte zum 1. Februar 2025 angepasst. Die Gemeindevertretung regte damals an, künftig regelmäßig moderate Gebührenerhöhungen statt heftigere Anpassungssprünge in größeren Abständen vorzunehmen. Fürs (Wahl-)Jahr 2026 hatten die Eppertshäuser Parteien auf eine Gebührenerhöhung verzichtet. Zum 1. August 2027 sollen die Entgelte nun um 5 Prozent steigen und ein Jahr später nochmals um 2,5 Prozent. Die SPD wollte 2027 eine geringere Anpassung. Im Sommer 2028 sollen die Gebühren erneut kalkuliert werden. Die Erhöhungen betreffen neben den eigentlichen Betreuungsgebühren auch die Preise fürs Frühstück und Mittagessen.

Zusätzlich teurer wird es ab dem kommenden Jahr zudem für alle, die ihre Kinder (wiederholt) zu spät abholen. Die Gemeindevertreter von CDU und FDP beschlossen eine Verspätungsgebühr, die neuer Teil der Satzung wird. Bei einer Abholung ab zehn Minuten Verspätung erfolgt zunächst eine Ermahnung durchs Kita-Personal. Nach der zweiten Mahnung werden pro angefangener Viertelstunde Abhol-Verspätung 10 Euro berechnet. Binnen zwei Wochen können Eltern beim Träger nachweisen, dass eine Verspätung ohne eigenes Verschulden zustande kam. Laut Gemeinde kam es zuletzt vor allem in der Kita Sonnenschein zu vielen verspäteten Abholungen.

Neu ist in dieser Gemeinde-Kita auch, dass nur noch drei Zeitmodelle gebucht werden können: Für Krippenkinder ist eine Betreuung von 7.30 bis 12.30, 14.30 oder 16.30 Uhr möglich; für Ü3-Kids gelten dieselben Schlusszeiten mit Beginn ab 7 Uhr. In der naturnahen Gruppe gibt es nur noch die Wahl zwischen 7.30 bis 12.30 und 7.30 bis 14.30 Uhr. In der Kita St. Sebastian können unterschiedliche Zeitmodelle schon seit August 2025 nicht mehr kombiniert werden.

(Text: jedö)