Geflüchtet und Unfall gebaut: Vorläufige Festnahme eines 19-Jährigen in Babenhausen

(Symbolfoto: Anne Niu Niu auf Unsplash)

Nachdem sich ein 19-jähriger Tatverdächtiger am gestrigen Sonntagabend (1.) einer Verkehrskontrolle entzog und einen Unfall verursachte, konnte ihn eine Zivilstreife des Polizeipräsidiums Südhessen vorläufig festnehmen.


Gegen 17 Uhr fiel der Polizeistreife im Bereich der Ortsausfahrt Münster in Richtung Babenhausen ein schwarzer Fiat auf, woraufhin sie den Entschluss fassten, diesen samt der zwei Insassen zu kontrollieren. Die Anhaltesignale der Beamten ignorierte der 19-jährige Wagenlenker und setzte seine Fahrt fort.

Zunächst gelang ihm die Flucht, jedoch stellte die Streife im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung das Auto gegen 19 Uhr im Bereich Jügesheim fest und wollte es erneut einer Verkehrskontrolle unterziehen. Im Bereich der Wilhelmstraße in Babenhausen stellte der 19-Jährige in unmittelbarer Nähe zu einem Brückengeländer das Auto ab, sicherte es jedoch nicht gegen Wegrollen, wodurch das Fahrzeug zu rollen begann und gegen das Geländer stieß. In diesem Zusammenhang verletzte sich der Tatverdächtige leicht. Die Streife nahm ihn widerstandslos vorläufig fest. Aufgrund seiner Verletzungen musste der 19-Jährige mithilfe eines Rettungswagens in ein umliegendes Krankenhaus gebracht werden. Seinem Begleiter gelang nach derzeitigem Ermittlungsstand unerkannt in unbekannte Richtung die Flucht. Die sofort eingeleitete Fahndung nach ihm verlief bislang noch ohne Erfolg.

Ein Atemalkoholtest bei dem 19-Jährigen ergab 0,92 Promille. Zudem erhärtete sich im Rahmen der Maßnahmen der Verdacht, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden haben könnte und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Im Rahmen seines Krankenhausaufenthalts musste er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro.

Der 19-Jährige wird sich nun in mehreren Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, strafrechtlich verantworten müssen.

(Text: PM PP Südhessen)