Bauaufsicht gibt Hochhaus Im Erloch in Babenhausen noch nicht frei

Das Haus Im Erloch 14-15 kann von der Bauaufsicht des Landkreises noch nicht freigegeben werden. Es müssen noch Mängel behoben werden. (Foto: Landkreis Darmstadt-Dieburg)

Mängelliste noch nicht abgearbeitet

Das Protokoll des Abnahmetermins für das Haus „Im Erloch 14-15“ in Babenhausen liegt vor. Ergebnis: Bis das Haus wieder freigegeben werden kann, müssen noch einige Mängel beseitigt werden. Ein sofortiger Wiederbezug ist damit nicht möglich. „Es liegt nun an den Eigentümern, wie schnell diese Mängel beseitigt werden“, erklärt die Leiterin der Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Martina Löffler: „In allererster Linie geht es ja um die Sicherheit. Es wurde schon vieles von dem in Angriff genommen oder erledigt, was wir gefordert hatten. Aber eben noch nicht alles. Wir können es aber nach wie vor nicht verantworten, Menschen in einem Haus wohnen zu lassen, das nicht sicher ist“, erklärt sie. Das sei schon immer die Prämisse des behördlichen Handelns gewesen, „und daran hat sich nichts geändert“.


An dem Termin am Montag nahmen Martina Löffler sowie weitere Mitarbeiter der Bauaufsicht teil, ebenso Kreisbrandinspektor Matthias Maurer-Hardt, Oliver Wagner von der Brandschutzdienststelle des Kreises, der Babenhäuser Stadtbrandinspektor Heiko Plischke sowie ein beratender Ingenieur der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Spüllüftung fehlt noch

Größter Mangel ist derzeit die fehlende Spüllüftung, ein Brandschutzsystem, das im Brandfall mindestens 10.000 Kubikmeter Außenluft pro Stunde in einen Treppenraum einbläst, um Rauch zu verdünnen und über eine Abströmöffnung auszuspülen. Hier will die Bauaufsicht zumindest einen Nachweis über eine Beauftragung sehen, bevor das Haus freigegeben wird. Erledigt sein müssen die Arbeiten dann bis zum 31. März 2027. Beim Termin am Montag wurde ein Nachweis über die Beauftragung allerdings noch nicht vorgelegt. „Diese Lüftung ist eine Forderung aus der 2020 erteilten Baugenehmigung als Verbesserung der Rettungswegesituation. Im Brandfall ermöglicht sie den Bewohnern das Verlassen des Hauses ohne Schäden wie etwa eine Rauchvergiftung davonzutragen“, erklärt Löffler, „zudem erschwert Rauch im Ernstfall die Orientierung.“ Bauzeitlich verfügt jedes Gebäude nur über einen notwendigen Rettungsweg. Um den heutigen Anforderungen von zwei voneinander unabhängigen baulichen Rettungswegen zu genügen und das nach heutiger Rechtslage in Hochhäusern erforderliche Sicherheitstreppenhaus zu kompensieren, wurde im von der WEG vorgelegten Brandschutzkonzept diese Spüllüftung beantragt und genehmigt. „Das bedeutet, dass wir nun auch nicht interimsweise von dem Schutzniveau, das in der Baugenehmigung festgelegt wurde, abweichen können“, erklärt Martina Löffler, „also können wir das Haus nicht freigeben, ohne zumindest einen Nachweis zu haben, dass diese Lüftung bald installiert wird“, so Löffler.

Die Rohbauarbeiten für die Brandschutzwände in den Treppenräumen sind beendet, es fehlen noch die Brandschutztüren, die aber angeblich beauftragt wurden. Aber auch hier fehlt noch der Nachweis der Auftragsbestätigung für die Türen.

Beim Gerüst, das nun an drei Seiten des Hauses steht, müssen noch kleinere Mängel behoben werden und es fehlen noch die Planen, die Passanten vor eventuell weiteren Gebäudeteilen schützen, die herabfallen könnten. „Hier geht es vor allem um die Fenster“, erklärt Martina Löffler.

Löschwasserversorgung ist gesichert

Die Löschwasserversorgung gilt als gesichert. In einem separaten Termin in der vergangenen Woche wurde die Funktionstüchtigkeit der Löschwasseranlagen überprüft. Es sind nur noch kleinere Arbeiten zu erledigen für Mängel, die der TÜV bei seiner Abnahme festgestellt hatte. Kleinere Mängel müssen auch noch beim Blitzschutz und bei den Aufzügen behoben werden und für die Hauselektrik fehlt noch eine Bescheinigung darüber, dass sie sicher ist. „Das sind alles im Grunde genommen kleinere Maßnahmen, die schnell erledigt werden können“, sagt Martina Löffler. Das gelte auch für den Rettungsweg über das Dach, der noch schwellenlos ertüchtigt werden muss. An den Eingangstüren der beiden Treppenhäuser muss noch eine sogenannte Panikschließung eingebaut werden, an einem Kellerzugang fehlt noch ein Geländer. „Die klassischen Restarbeiten“, sagt Martina Löffler.

Dach muss schneefrei bleiben

Wichtiger sei da allerdings, das Dach über den Winter von Schnee frei zu halten. „Bis zur Sanierung darf kein zusätzliches Gewicht darauf lasten“, erklärt die Leiterin der Bauaufsicht. Ein Nachweis, wie die Eigentümer oder die Hausverwaltung gedenken, dies sicherzustellen, fehlt aber auch noch. „Es gibt Firmen, die sich auf so etwas spezialisiert haben. Eine Auftragsbestätigung würde uns reichen“, sagt Martina Löffler. Denn in 37 Metern Höhe kann nicht einfach der Hausmeister Schnee vom Dach schippen, hier müssen bei Eis und Schnee Fachleute – Baukletterer – ran, die mit einer speziellen Sicherung arbeiten.

Wie schnell nun diese Mängel – allen voran die Spüllüftung – behoben werden, ist Sache der Eigentümer und der Hausverwaltung. Die Voraussetzungen für den Wiederbezug seien frühzeitig kommuniziert worden, so Löffler: „Für uns ist nur klar, dass wir das Haus erst freigeben, wenn wir sicher sein können, dass diese Minimalanforderungen umgesetzt sind und ein Wiederbezug ohne Gefährdung der Bewohner von der Unteren Bauaufsicht verantwortet werden kann. Es ist ein großes Entgegenkommen unsererseits, dass wir nicht erst die komplette Umsetzung aller Maßnahmen aus der Baugenehmigung von 2020 fordern“, sagt Martina Löffler.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)