Neuordnung des Mikromobilitätsangebots in Darmstadt

(Symbolbild: Asya Vee auf Unsplash)

In seiner Sitzung am Mittwoch (4.) hat der Magistrat beschlossen, die Angebote von E-Tretrollern, Leihfahrrädern und weiteren Mikromobilitätsformen im öffentlichen Raum neu zu ordnen. Künftig sollen höchstens drei Anbieter mit insgesamt maximal 2.300 Fahrzeugen eine Sondernutzungserlaubnis erhalten. Die Verwaltung führt dafür Auswahlverfahren durch und legt fest, wie die Fahrzeuge auf Anbieter und Fahrzeugarten verteilt werden. Die HEAG mobilo unterstützt die Stadt bei der Vorbereitung und Durchführung der Verfahren sowie bei der Ausarbeitung der Anforderungen an das Angebot.


„Die Neuordnung ist auch meine Reaktion auf die unzähligen Beschwerden, die mich zu falsch oder störend abgestellten E-Tretrollern erreichen. Wir begrenzen deshalb die Zahl der Anbieter und Fahrzeuge und schaffen klare Regeln für das Abstellen. Geh- und Radwege müssen frei bleiben. Gleichzeitig sollen E-Tretroller und Leihfahrräder Bus und Bahn sinnvoll ergänzen, insbesondere auf der ersten und letzten Meile“, so Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey.

Die neue Steuerung soll mit Inkrafttreten der geänderten Rechtslage am 1. März 2027 greifen. Dabei werden unter anderem Anforderungen an Abstellflächen und Parkverbotszonen festgelegt, um einen geordneten und verkehrssicheren Betrieb zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu verringern.

„Die HEAG mobilo hat sich als Mobilitätsdienstleister bewährt. Sie wird die Stadt bei der Vorbereitung und Durchführung der Auswahlverfahren sowie bei der Ausarbeitung der Anforderungen unterstützen. Das ist sinnvoll und zielführend. Die hoheitlichen Entscheidungen, insbesondere über Sondernutzungserlaubnisse und erforderliche Verträge, trifft weiterhin die Wissenschaftsstadt Darmstadt“, so Wandrey.

Sind die Auswahlverfahren zum 1. März 2027 noch nicht abgeschlossen, können bereits aktive Angebote übergangsweise weiterlaufen, sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen. Die Stadt kann dafür Auflagen festlegen; die Übergangszeit ist längstens bis zum 31. August 2027 vorgesehen.

„Mobilität ist längst mehr als Bus und Bahn. E-Tretroller und Leihfahrräder können das Angebot sinnvoll ergänzen, wenn sie verlässlich verfügbar sind und sich geordnet in den öffentlichen Raum einfügen. Wir danken der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Vertrauen und freuen uns, unsere Erfahrung einzubringen und die Stadt bei der Neuordnung sowie bei den Auswahlverfahren zu unterstützen. So können wir gemeinsam ein vielfältiges und gut vernetztes Mobilitätsangebot für die Menschen in Darmstadt schaffen“, sagt Johannes Gregor, Geschäftsführer der HEAG mobilo.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)