Einigung zwischen Stadt Frankfurt, Gesamtpersonalrat und Personalrat der Städtischen Kliniken

312
Symbolbild - Klinikpersonal (Foto: Luis Melendez auf Unsplash)

Die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH wird allen wechselwilligen Mitarbeitenden die gleichen Rechte einräumen, wie sie im Eigenbetrieb der Stadt gelten. Dies betonen der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Christian Barthelmes und der Vorsitzende des Personalrates Stephan Morche gemeinsam mit dem Personaldezernenten Bastian Bergerhoff und dem Gesundheitsdezernenten Stefan Majer als Ergebnis der Beratungen und Entscheidungen der damit befassten Gremien der Stadt Frankfurt und ihrer Personalvertretungen.


Alle Dienstvereinbarungen, die derzeit bei der Stadt Frankfurt gelten, inklusive der freiwilligen Leistungen, werden den Mitarbeitenden, welche in die GmbH wechseln, weiterhin garantiert. „Für dieses Ergebnis haben wir mit Erfolg gestritten und schließlich erreicht, dass der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung dem letztendlich gefolgt sind“, sagt Barthelmes.

Notwendig wird der Wechsel der Mitarbeitenden, welche derzeit noch beim Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt-Höchste beschäftigt sind, durch eine Änderung des Umsatzsteuerrechtes zum 1. Januar 2023. Danach muss für an die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH gestellte Mitarbeitende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Dies würde eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 5 Millionen Euro für das Klinikum bedeuten.

Deshalb macht die Stadt Frankfurt als Gesellschafterin allen Mitarbeitenden das Angebot in die Klinikums-GmbH zu wechseln. Hierfür hat der Magistrat eigens eine Willkommensprämie in Höhe von 5 Millionen Euro der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH für bis zu 607 Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Willkommensprämie wird durch die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH an die wechselnden Mitarbeitenden geregelt und ausgezahlt.

Dienstvereinbarungen für die wechselnden Mitarbeitenden auch in der GmbH übernommen

Darüber hinaus konnte sich die Stadt Frankfurt und die Personalratsgremien darauf einigen, dass alle Dienstvereinbarungen, inklusive der geltenden Regelung zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen, die betriebliche Altersvorsorge sowie das kostenfreie Jobticket, für die wechselnden Mitarbeitenden auch in der GmbH übernommen werden.

„Das Angebot ist jetzt ausgewogen und akzeptabel. Ich bin froh, dass die Kolleg:innen nicht schlechter gestellt werden sollen, als im Eigenbetrieb. Jetzt sind die Kolleg:innen in der Lage eine gute Entscheidung für sich zu treffen“, sagt Morche.

Gesundheitsdezernent Majer unterstreicht darüber hinaus, dass die Mitarbeitenden zusätzlich zu dieser Sicherheit eine Wechselprämie bekommen werden. „Wer wechselt und damit auch eine Verantwortung für die wirtschaftliche Zukunft das Klinikums übernimmt, soll auch etwas davon haben“, sagt Majer.

Personaldezernent Bergerhoff fügt ebenfalls hinzu: „Wir als Stadt investieren lieber in unsere Mitarbeitende und das Krankenhaus in Höchst, als dieses Geld völlig unnötig an den Bund abzuführen.“

Sowohl der Personaldezernent als auch der Gesundheitsdezernent danken den Personalratsgremien für die faire Verhandlungsführung und das gemeinsam erzielte Ergebnis zugunsten aller Beschäftigten.

(Text:Gemeinsame Presseerklärung des Gesamtpersonalrates, des Personalrats Klinikum Frankfurt-Höchst, des Personaldezernenten und des Gesundheitsdezernenten: Beschäftigte, die in die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH wechseln, erhalten alle Rechte wie im Eigenbetrieb)