Existenznöte in der Kulturbranche

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Frank Herr nützte die schlimme Corona-Zeit mit der Blockade der Kulturveranstaltungen. Foto: privat.

Corona-Situation trifft mit voller Härte

V.l. Benni Schäfer (Events4you), Lars Niedereichholz (Mundstuhl), Frank Herr (Events4you), Ande Werner (Mundstuhl). Foto: privat

SELIGENSTADT (PM). Frank Herr von Events4you versuchte, das Beste aus der Situation zu machen und erwarb eine Zusatzqualifikation als Infektionsschutzbeauftragter / Hygienebeauftragter für Veranstaltungen und Versammlungsstätten.
Für Kulturschaffende und Veranstalter ist 2020 ein katastrophales Jahr. Weil wegen der Corona-Pandemie unzählige Veranstaltungen abgesagt wurden, stehen viele Freiberufler vor einer existenzbedrohenden Situation, insbesondere, wenn die von der Regierung eingeführten Hilfsmaßnahmen unzureichend oder unzutreffend sind. Wir bekommen immer gesagt, dass wir Hartz IV oder Grundsicherung beantragen sollen. Aber viele Solo-Selbstständige der Kultur- und Veranstaltungsbranche kann man nicht einfach in Hartz IV schicken, oder sie bekommen es nicht so ohne Weiteres“, veranschaulicht Frank Herr aus Seligenstadt, der zusammen mit Benni Schäfer mit der Eventagentur Events4you in der Veranstaltungsbranche tätig ist. Alle Events seit März wurden verschoben oder mussten ausfallen , auch Sie mussten sich mit den neuen Gegebenheiten abfinden. „Der erste Lockdown hatte uns voll erwischt. Es ging nichts mehr, und in der Branche herrschte viel Angst. Die Verschärfung der Maßnahmen Anfang November hatte er kommen sehen und befürchtet nun, dass es mindestens bis März 2021 dauern wird, bis in der Veranstaltungsbranche wieder eine signifikante Veränderung eintritt. Ein Lichtblick könnte die Impfung werden, aber niemand weiß, wann es in der Eventbranche weitergeht. Diese Planungsunsicherheit ist das Schlimmste. Bei der Vabeg® erwarb Frank Herr im Dezember 2020 eine Weiterbildung als Infektionsschutzbeauftragter / Hygienebeauftragter für Veranstaltungen und Versammlungsstätten. „Bei der Schulung der Vabeg® wurde mir klar, wie sich die Infektion verbreitet und was man tun kann, um die Gefahr zu mindern. Ich habe gelernt, Hygienekonzepte für Veranstaltungsstätten zu erstellen oder zu optimieren“, berichtet er. Dazu bedarf es der Beurteilung mehrerer Faktoren, wie zum Beispiel der Lebensmittelhygiene, Grundsätzliche Hygiene Maßnahmen, Übertragungswege von Krankheitserregern (Aerosole-, Tröpfchen- oder Schmierübertragung). Die diesbezügliche Verantwortung wird in der VStättVO, dem IfSG und der Biostoffverordnung konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt. Die überwachende Behörde ist das jeweils zuständig Gesundheitsamt. Dies erfordert beim Betrieb einer, aber auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten und auch von Veranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheits- und Hygieneaspekten orientierte Planung, die Erstellung, Umsetzung und Kontrolle von Hygieneplänen und eine entsprechende Durchführung der Veranstaltung und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen. Mit seinem Wissen bietet Frank Herr jetzt auch Covid-19-Hygienekonzepte an, erstellt Bestuhlungspläne und bietet Beratungen für Veranstaltungsstätten und Künstler. Weiterhin kann er Firmen, Vereine, Kommunen dabei zu unterstützen, ein Hygienekonzept zu erstellen.

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