Hunde-Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

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(Foto: David Mark auf Pixabay)

RÖDERMARK (PM) – Hunde müssen in Rödermark wieder an die Leine. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni gilt in bestimmten mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten die Anleinpflicht.

Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Eine Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Durch die Leinenpflicht sollen verhindert werde, dass freilaufende Hunde Wildtieren nachstellen. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente oder Wachtel werden davor geschützt, von ihren Nestern vertrieben zu werden – Eier und Junge wären dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Die Ordnungsbehörde der Stadt Rödermark, Jagdpächter und Landwirte appellieren an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen. Dabei soll an die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre angeknüpft werden. Wenn sich Halterinnen und Halter trotz gut gemeinter Appelle nicht an die Anleinpflicht halten, wird die vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße geahndet. Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes befestigt sein.

Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen. „Es ist keine schöne Vorstellung, dass die eine oder andere Hinterlassenschaft in unserem Essen landen könnte“, sagt Erste Stadträtin und Ordnungsdezernentin Andrea Schülner. Es kann aber auch gefährliche Folgen haben: Einmal mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Dieser ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde.

Ganz abgesehen von diesen Problemen, bewegen sich Hundebesitzer in Feld und Wiesen auf privatem Grund. Und auf dem Grundstück eines anderen lässt man seinen Hund sein Geschäft nicht verrichten. Nicht nur dort, sondern auch auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen und auf bepflanzten Grünstreifen ist das Thema Hundekot leider immer wieder aktuell. Im öffentlichen Raum gilt: Hundekot gehört nicht in die Landschaft, sondern in die Restmülltonne. Für die meisten Hundebesitzer ist es selbstverständlich, dass der flotte Rest des letzten Hundemenüs in einem Beutel gesammelt und entsorgt wird. Im ganzen Stadtgebiet gibt es Hundetütenspender. Und einen 50er-Pack der Hygienebeutel erhält man für einen Euro in den Rathäusern.

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