Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Groß-Umstadt

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GROß-UMSTADT (PM) – Es kommt immer wieder vor, dass in Gärten, in Feld und Flur pflanzliche Abfälle wie Baumschnitt, Stroh oder Kartoffelkraut verbrannt und wichtige Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden.

Die Belästigung von Nachbarn oder gar die Alarmierung der Feuerwehr sind die Folge. Um Streit oder gar ungewollte Kosten für das Anrücken der Feuerwehr, unter Umständen sogar ein Bußgeld, zu vermeiden, weist das Ordnungsamt der Stadt Groß-Umstadt auf einige wichtige Verhaltensgrundsätze hin.

Pflanzliche Abfälle dürfen nur unter Aufsicht einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. Sie müssen trocken sein, damit sie unter geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Person gefährden können oder zu starker Geruchsbelästigung führen. Das Feuer ist unter ständiger Kontrolle zu halten, damit kein ungewollter Schaden entsteht. So ist auch darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zu Wohngebäuden (mind. 100 m), Verkehrswegen und Bäumen gewahrt wird. Bei aufkommendem Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, muss das Feuer sofort gelöscht werden. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer und die Glut erloschen sind. Die
Verbrennungsrückstände sind sofort in den Boden einzuarbeiten.
Wichtige Voraussetzung: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist beim umstadtbuero@gross-umstadt.de unter Angabe von Lage und Größe des Grundstücks, Name und Alter des Verantwortlichen und seiner Handynummer, mindestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen. Tel. 06078 781-311.

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