Antrag der CDU-Fraktion Seligenstadt – Corona-Pandemie

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(Symbolfoto: Alexander Vollmer auf Pixabay´)

SELIGENSTADT (PM) – Bürgermeister Dr. Bastian zeigt sich sehr verwundert über einen aktuell eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion zu einer rückwirkenden Reduzierung der KiTa-Gebühren in Seligenstadt für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.

Die Stadt Seligenstadt hat bereits im vergangenen Herbst das Vorhaben umgesetzt, al-len Eltern in diesen pandemischen Zeiten die Möglichkeit einer zeitweisen Aussetzung der Betreuung anzubieten. Eine entsprechende Satzungsregelung in der städtischen Gebührensatzung wurde bereits am 02.11.2020 von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig – mit den Stimmen der CDU-Fraktion – beschlossen. Ziel war es, den Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder vorübergehend zuhause über-nehmen konnten, das Angebot zu machen, die Betreuung und damit auch die Zah-lungspflicht auszusetzen, ohne den Anspruch auf den Betreuungsplatz zu verlie-ren. Sowohl der Magistrat als auch die Stadtverordnetenversammlung stimmten die-sem Vorschlag jeweils einstimmig zu. Andere Städte, wie beispielsweise die Stadt Offenbach am Main, haben in dieser Zeit die gleiche Entscheidung getroffen. Die Anzahl der städtischen Einrichtungen, die in Offenbach diese Möglichkeit anbieten, ist um Einiges höher als in Seligenstadt. Bür-germeister Dr. Bastian stellt sich deshalb die Frage, weshalb diese Regelung, die ein-stimmig in den Gremien beschlossen wurde und in anderen Städten ebenfalls prakti-ziert wird, nun wirklichkeitsfremd sein solle, wie es der Begründung des Antrags der CDU-Fraktion zu entnehmen ist.

Sehr viele Eltern, insbesondere in den Schulbetreu-ungen, für die auch eine Betreuungsgebühr zu entrichten ist, nahmen in den vergange-nen Monaten dieses Angebot gerne an. Die Einrichtungsleitungen und die Verwaltung haben viele dankbare Rückmeldungen von Eltern dazu bekommen. „Dadurch, dass die Eltern dieses Angebot der Aussetzung seit Mitte November in den städtischen Einrichtungen so zahlreich annahmen, leisteten sie einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Infektionsrisikos in der Einrichtung. Denn der Kreis der Kinder, die in einer konstanten Zusammensetzung über einen bestimmten Zeitraum betreut werden, ist entscheidend kleiner als der Kreis der Kinder bei einer flexiblen Inan-spruchnahme”, so Bürgermeister Dr. Bastian. „Ich möchte allen Eltern, die ihre Kinder in den vergangenen Wochen zuhause betreut haben und damit einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz geleistet haben, an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie belastend und herausfordernd diese Situation für die Familien war und auch immer noch ist”, erklärt Bürgermeister Dr. Bastian. Für die Stadt Seligenstadt war es ganz wichtig, die gleichen Rahmenbedingungen für alle Eltern in Seligenstadt zu ermöglichen. Voraussetzung dafür war, auch den anderen Trägern der Kitas die finanzielle Sicherheit zu geben, diese Aussetzung entsprechend umzusetzen. Nachdem die Träger bereits im November 2020 über diese Satzungsände-rung für die städtischen Einrichtungen informiert wurden mit dem Hinweis zu prüfen, ob eine ähnliche Regelung auch bei ihnen umgesetzt werden könnte, wurde mit Magist-ratsentscheidung Mitte Januar beschlossen, dass die privaten und kirchlichen Träger von Kindertagesstätten in Seligenstadt eine Finanzierungszusage von Seiten der Stadt erhal-ten, wenn sie den Eltern analog zu den Regelungen in der städtischen Gebührensatzung die Beiträge für den Monat Januar und ggfs. Folgemonate erlassen, falls das Land weiter appellieren sollte, den Betrieb in den Kindertagesstätten auf ein Minimum zu reduzie-ren. Die Eltern in den Einrichtungen der privaten und kirchlichen Träger hatten im Ja-nuar die Möglichkeit, auch rückwirkend für den Januar noch der Aussetzung Gebrauch zu machen. Der Appell der Bundesregierung, die Kinder nur im Notfall in die Kita zu bringen, galt zunächst bis 10.01.2021 und wurde in zwei Etappen verlängert bis 21.02.2021. In diesen Wochen zwischen Mitte Januar bis Mitte Februar stellten sich einige Eltern die Frage, wie lange dieser Appell noch bestehen würde und ob sie vor diesem Hinter-grund die monatsweise Aussetzung der Betreuung ihrer Kinder für den Februar bean-tragen sollten. Weit weniger als ein Prozent der Eltern meldeten sich auch bei der Ver-waltung und machten auf diese Problematik aufmerksam.

Seit dem 22.02.2021 startete bekanntlich der eingeschränkte Regelbetrieb in den Ein-richtungen, mit dem wieder alle Kinder die Einrichtung besuchen können. Weiterhin nutzen noch sehr viele Eltern in den städtischen Schulbetreuungen die Möglichkeit zur Aussetzung des Betreuungsangebotes. In diesen Einrichtungen sind auch Betreuungs-gebühren zu entrichten, so dass eine Aussetzung von der Zahlungspflicht der monatli-chen Betreuungsgebühr befreit. In den Kitas sieht die Situation anders aus: Hier werden in allen Seligenstädter Kitas für die Betreuung der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt keine Betreu-ungsgebühren erhoben. Lediglich für die Verpflegung sind die Gebühren zu entrich-ten. In der Krippenbetreuung werden Betreuungsgebühren und Verpflegungsgebühren erhoben. In diesem Bereich haben ca. 1/3 der Familien die Möglichkeit der Ausset-zung genutzt. Bürgermeister Dr. Bastian stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wofür die gem. CDU-Antrag bereitzustellenden Mittel von bis zu 150.000,00 € zur Verfügung stehen sollten.

Soll mit der nächsten Möglichkeit zur Satzungsänderung in der Sitzung der Stadtver-ordnetenversammlung am 28.06.2021 eine Regelung herbeigeführt werden, dass alle Eltern, die in dem Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021 ihre Kinder an gewissen Tagen nicht in die Kita gebracht haben, eine Rückzahlung der Gebühren für nicht in Anspruch genommen Tage erhalten? Im größten Betreuungsbereich, der Betreuung der Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt, fallen, wie bereits beschrieben, oh-nehin keine Betreuungsgebühren an.
Für die Verpflegungsgebühren erläutert Bürgermeister Dr. Bastian, dass die Verwal-tung derzeit bereits an einem Vorschlag für eine Satzungsänderung arbeitet, nach der nicht in Anspruch genommene Verpflegung in diesen pandemischen Zeiten wieder er-stattet werden könnten. Hierfür sind allerdings keine erheblichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen, da für die ausgefallene Verpflegung außer den Hauswirtschaftskosten auch keine weiteren Kosten anfallen. Darüber wird die Stadtverordnetenversammlung aber frühestens am 28.06.2021 entscheiden können.

Im Schulbetreuungsbereich zeigt sich durch die Einführung des Wechselunterrichtes, der seit 22.02.2021 in der einen Grundschule tageweise, in der anderen wochenweise gestaltet wird, dass die Inanspruchnahme der Betreuung sehr unterschiedlich erfolgt. Auch hier denkt die Verwaltung bereits darüber nach, für diese Situation eine ange-messene Lösung zu finden.
Abschließend dankt Bürgermeister Dr. Bastian noch einmal den Eltern, den Erziehern und den privaten und kirchlichen Trägern für das gute Miteinander in den vergangenen Monaten. „Diese Zeiten waren für alle Beteiligten sehr belastend. Dennoch habe ich erlebt, dass mit großem Einsatz und einem sehr respektvollen Miteinander versucht wurde, das Beste aus der Situation zu machen. Über den CDU-Antrag hingegen kann ich nur den Kopf schütteln. Was soll ein Antrag, der von so wenig Sachkenntnis zeugt, jetzt wenige Tage vor der Kommunalwahl erreichen? Das kann die CDU wirklich bes-ser!“, so Bastian.

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