Corona: Kostenlose Tests im Kreis Offenbach möglich

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Foto: freepik

KREIS OFFENBACH (PM) – Das Gesundheitsamt hat am Dienstag zwei Todesfälle nach einer nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt auf insgesamt 444. Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 12.799 Personen.

Innerhalb von 24 Stunden wurden 30 Neuinfektionen im Gesundheitsamt registriert, die sich auf sieben der 13 Kommunen im Kreisgebiet verteilen – Dietzenbach (4 Neuinfizierte), Dreieich (1), Mühlheim (1), Neu-Isenburg (2), Rodgau (5), Rödermark (2) und Seligenstadt (2). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 471 Menschen im Kreis, die allen Altersklassen zuzuordnen sind, positiv getestet. Insgesamt zeigt sich die Infektionslage wie in der gesamten Rhein-Main-Region weiterhin sehr diffus. Aufgrund des Kontaktes zu einer positiv getesteten Person befinden sich Schülerinnen und Schüler der Max-Eyth-Schule in Dreieich als Kontaktpersonen eins in Quarantäne. Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 37 an COVID-19 Erkrankte, wovon sich zwölf in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung) – befinden.

Seit Wochenbeginn sind kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Offenbach möglich. Durchgeführt werden die sogenannten POC-Antigen-Tests von fachkundigem Personal. Das Gesundheitsamt hat zunächst mit Einzelbeauftragungen begonnen, da die entsprechende Testverordnung des Bundes erste im Laufe des Dienstags veröffentlicht wurde. Per Allgemeinverfügung beauftragt der Kreis ab Mittwoch Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen gemäß § 5 Absatz 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes. Adressen, wo diese Tests angeboten werden, sind unter www.kreis.offenbach.de/testanspruch abzurufen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben auch ohne Symptome einmal pro Woche einen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltests.

Die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt für den Kreis Offenbach bei 79,3. Weiterhin gilt auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach wurde verlängert und gilt analog zur Landesverordnung bis zum 28. März 2021. Dieser Schritt ist notwendig, um die Landesvorgaben der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), die selbst bis zum 28. März 2021 verlängert wurde, zu konkretisieren. Karten, die eine praktische Übersicht über die betroffenen Bereiche bieten, sind unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot beziehungsweise unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht abrufbar. Seit 8. März 2021 ist die landesweite Inzidenz maßgeblich für Lockerungen. Diese liegt aktuell bei 68,7.

Aktuelle Informationen zum Thema können im Internet unter www.kreis-offenbach.de/corona abgerufen werden. Dort sind zusätzlich auch Grafiken und Übersichten zur Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Kommunen sowie die aktuellen Regelungen zu sehen. Alle Inhalte sind in einem Corona-ABC, in Antworten auf allgemein, häufig gestellte Fragen sowie Informationen für Patienten, Unternehmen, Arbeitnehmer, Landwirte, Eltern, Urlauber und Vereine gegliedert. Für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist eine Corona-Hotline, Telefon 06074 8180-2222 und E-Mail corona-hotline@kreis-offenbach.de geschaltet. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.

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