Testmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Darmstadt-Dieburg

61
Foto: fernando zhiminaicela auf Pixabay

DARMSTADT-DIEBURG (PM)– Jeder Bürger soll ab Montag, 8. März, wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnelltest erhalten können. Das wurde seitens Bund und Land bereits Anfang März kommuniziert. Der Bund hat am Dienstag (09.) die rechtliche Grundlage geschaffen und eine neue Testverordnung erlassen. Die Kosten für die Tests trägt der Bund.

Daraufhin konnte der Landkreis Darmstadt-Dieburg per Allgemeinverfügung Apotheken, Zahnarzt- und Arztpraxen, Hilfsorganisationen und andere Leistungserbringen mit der Durchführung von Bürgertestungen beauftragen. Die Allgemeinverfügung des Kreises ist noch am späten Dienstagabend in Kraft getreten. Bisher gibt es mehrere Apotheken im LaDaDi, die kostenlose Schnelltests anbieten. Außerdem kann man sich an den Kreiskliniken in Groß-Umstadt und in den Kreiskliniken Jugenheim (ab 17. März) sowie bei einigen Ortsvereinen des Deutschen Roten Kreuz in den Kommunen im östlichen Teil des Landkreises testen lassen. Alle Teststandorte im LaDaDi stehen im Internet unter https://perspektive.ladadi.de/corona-testung/. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

„Innerhalb weniger Tage ist es uns gelungen, ein Testangebot für die Menschen im Landkreis zu schaffen. Da wir auch an den Kreiskliniken Schnelltests anbieten können, leisten unsere Kreiskliniken einen wichtigen Beitrag, um durch ein breites Testangebot asymptomatische Menschen zu identifizieren. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie“, erläutert Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Dass der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes gleich in mehreren Kommunen durch die dortigen Ortsvereine auch Schnelltests anbietet, freut mich sehr. Denn dadurch wird das Angebot erweitert. Ebenso durch die Apotheken im Kreis, die sich auch dran beteiligen. Allen gilt mein großer Dank, dass sie diese Aufgaben neben all der vielen Arbeit, auch noch schultern“.

Wer kann Schnelltest anbieten?

Apotheken, Zahnarzt- und Arztpraxen, Krankenhäuser, Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren können.

Wer kann sich testen lassen?

Bürgerinnen und Bürger können sich einmal pro Woche mit einem Schnelltest (PoC-Antigen-Test) testen lassen. Dies ist ein kostenloses Angebot für asymptomatische Personen (nicht erkrankt, kein Fieber etc.) und freiwillig.

Was muss ich bei einem positiven Testergebnis tun?

Wenn Sie positiv getestet wurden, muss dies umgehend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Begeben Sie sich in häusliche Isolation und nehmen Sie telefonisch mit einer Ärztin oder einem Arzt, dem Gesundheitsamt oder einem Testzentrum Kontakt auf.

Auch bei einem positiven Selbsttest muss das Ergebnis umgehend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Auch hier müssen Sie sich in häusliche Isolation begeben und Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt, dem Gesundheitsamt oder einem Testzentrum aufnehmen.

Wird ein positives Testergebnis gemeldet?

Ein positives Testergebnis muss von der testenden Stelle unmittelbar an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Testung in einer Arztpraxis, Apotheke oder von einem anderen Dienstleister durchgeführt wurde.

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben