Click&Meet endet am 29. März

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Bald wieder vorbei: Shoppen vor Ort. Foto: ah

Am Ende des Tunnels wird es wieder dunkel

Hessen (red) Für viele Händlerinnen und Händler, die nunmehr fast 100 Tage lang keinem Regelbetrieb nachgehen konnten, war Click&Meet ein kleines Licht am Ende des Tunnels. Durch die Wegnahme von Click&Meet ab dem 29.03.2021 wird dem Handel eine jüngst eröffnete Hilfe zur Selbsthilfe wieder genommen. Dieser Schritt ist insofern schwer nachvollziehbar, als dass der stationäre Handel nach aktueller Kenntnislage kein Infektionstreiber ist und nur ein geringes Ansteckungsrisiko birgt. Darauf wies das RKI schon länger hin, mitunter wurde diese Einschätzung durch neuste Modellversuche zum Ansteckungsrisiko bestätigt.

Mit jedem weiteren geschlossenen Tag droht eine Pleitewelle. Die vom Lockdown betroffenen Handelsbetriebe brauchen unverzüglich Hilfe. Eine weitere Versprechung über eine unbürokratische und schnelle Beihilfe steht nun im Raum.

Die Unternehmen gehen verantwortungsvoll mit ihren Möglichkeiten um. „Die aktuellen Beschlüsse lassen den Handel als Sonderopfer zurück. Es ist keineswegs von einem Stillstand zu sprechen, letztlich wird der Handel noch stärker als ohnehin belastet,“ fasst Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen.

Click&Meet nur noch bis 29. März

Nach den Beschlüssen des gestrigen Bund-Länder-Gipfels wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert und weiter verschärft. Wie die hessische Landesregierung die Beschlüsse umsetzen will, hat Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz mitgeteilt. Die Beratung zur Umsetzung sind allerdings in vielen Punkten noch nicht abgeschlossen.

Für den Handel gilt aktuell folgendes:

  1. Click&Meet ist noch bis einschließlich Samstag den 27. März möglich. Ab Montag den 29. März ist nur noch Click&Collect gestattet.
  2. Verkaufsstätten der Grundversorgung bleiben offen. Darunter fallen alle von der Schließung ausgenommenen Betriebe nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 08. März).
  3. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, dass der Handel hierzu schnell und unbürokratisch Zugang erhält.

 

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