Landrat will Kultur-Fördergelder für Odenwaldkreis beantragen

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Stiftung legt kurzfristig Programm auf – Anmeldungen aus Kulturszene bis 14. April

ERBACH (PM) – Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Neustart Kultur“ werden weitere Hilfen auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch das Programm „Kultursommer 2021“ zur Revitalisierung der Kulturszene.

Das Programm wird von der Kulturstiftung des Bundes kurzfristig ausgelobt. Landrat Frank Matiaske möchte dieses Programm für den Odenwaldkreis nutzen und einen entsprechenden Förderantrag stellen. Dazu bittet er um Unterstützung aus der Kunst- und Kulturszene. Ausgestattet mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30,5 Millionen Euro werden mit dem Programm bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt. Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Stadtraum. Bei vorliegender Förderzusage können die Veranstaltungen unmittelbar umgesetzt werden (etwa Anfang Juni) und müssen grundsätzlich bis 31.12.2021 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Pro Landkreis können maximal bis zu 500.000 Euro Fördersumme beantragt werden. Die Mindestantragshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich hierbei um eine 80-Prozent-Förderung. Voraussetzung ist, dass neben dem Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umzusetzen ist.

Der geplante Förderantrag des Odenwaldkreises muss bis zum 22. April mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Kulturstiftung des Bundes eingereicht werden. Ausgeschlossen sind Projekte, für die bereits weitere Bundesgelder beantragt beziehungsweise die bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden. „Der straffe Zeitplan bis zur Antragsstellung ist eine wirkliche Herausforderung“, so Landrat Matiaske, „doch wir wollen diese Fördermöglichkeiten den Odenwälder Künstlerinnen und Künstlern nach dem Lockdown nicht vorenthalten.“ Aus diesem Grunde will der Odenwaldkreis einen entsprechenden Förderantrag auf den Weg bringen. Unterstützt wird der Odenwaldkreis dabei durch die Städte und Gemeinden. Erste Ideen gerade im Hinblick auf die geplante Kulturentwicklung im Odenwaldkreis wurden auch vom Kulturmanagement des Odenwaldkreises entwickelt.

Gefördert werden Vorhaben die sich durch eine breite Beteiligung lokaler und regionaler Künstlerinnen und Künstler der freien Szene aus allen Sparten beziehungsweise eine breite Beteiligung freier Kulturakteure der regionalen Szenen sowie lokaler Bündnisse in der Stadt / dem Landkreis auszeichnen. Ebenfalls gefördert werden Veranstaltungen, die ein künstlerisch und kulturell vielfältiges Veranstaltungsprogramm bieten sowie Angebote für ein junges Publikum. Nicht berücksichtigt werden können zum Zeitpunkt der Gültigkeit des Förderprogramms bereits verbindlich geplante oder regelmäßig stattfindende Vorhaben. Teilvorhaben, die zusätzlich zu bereits geplanten oder regelmäßig stattfindenden Vorhaben hinzutreten, sind beschränkt förderfähig. Veranstaltungen, für die Drittmittelzusagen bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt sind, können nicht berücksichtigt werden.

„Nun gilt es, ein abwechslungsreiches Programm auf den Weg zu bringen. Das ist nur durch die Hilfe von Veranstaltern und zahlreichen Kunst- und Kulturakteuren möglich“, so Landrat Matiaske. Aus diesem Grunde spricht er diese Zielgruppe an, bei Interesse ihre Programmbeiträge auf der Homepage des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (unter Verwaltung/Kunst und Kultur/Kulturförderung)  bis zum 14. April 2021 über das entsprechende Formblatt anzumelden. Veranstalter müssen auch einen Finanzierungsplan beifügen. Weitere Informationen zum Förderprogramm „Kultursommer“ sind ebenfalls auf der Homepage eingestellt.

Bei Fragen steht Ute Naas vom Kulturmanagement des Odenwaldkreises, Telefon 06062 70-217 beziehungsweise E-Mail: u.naas@odenwaldkreis.de zur Verfügung.

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