ASB-Testzentrum eröffnet im Georg-August-Zinn Haus in Griesheim

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(Symbolfoto: Pixabay)
Eröffnung am Donnerstag, 15. April 2021 mit voraussichtlich drei Testkabinen

GRIESHEIM (PM) – In den nächsten Tagen richtet das Team des Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V. – Regionalverband Südhessen (ASB) im Georg-August-Zinn Haus ein Testzentrum im Gemeinschaftsraum ein.

Voraussichtlich am Donnerstag, 15.04.2021 kann das Testzentrum eröffnen. Die Stadt Griesheim suchte in den vergangenen Wochen intensiv nach Anbietern für weitere Testangebote im Stadtgebiet. Die Auslastung des bestehenden Testangebots in den Griesheimer Apotheken über die Osterfeiertage hat gezeigt, dass der Bedarf noch nicht gänzlich gedeckt werden kann. Das neue Testzentrum des ASB kann bei voller Auslastung bis zu 1500 Testungen in der Woche durchführen.

Terminvereinbarung

Bürger werden gebeten, die Online-Terminvereinbarung über die Internetseite des ASB zu nutzen. Das Portal wird in den nächsten Tagen freigeschaltet und ist über die Internetseite https://www.asb-suedhessen.de/testcenter erreichbar. Durch die vorherige Terminvereinbarung sowie die anschließende digitale Ergebnisübermittlung können Warte- und Aufenthaltszeiten im Testcenterbereich vermieden werden. Ein Aufenthalt dauert dementsprechend nur wenige Minuten.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:00 – 10:00 Uhr und 16.00 – 19:00 Uhr

Samstag und Sonntag und an Feiertagen: 9:00 – 13:00 Uhr

Der ASB Regionalverband Südhessen steht in engem Austausch zur Stadtverwaltung. Auf eine eventuell wachsende Nachfrage, beispielsweise während der Feiertage, kann durch eine Anpassung der Öffnungszeiten reagiert werden. 

Wer darf sich testen lassen?

Im Testzentrum werden die sog. „kostenlosen Bürgertestungen“ in Form von PoC-Antigentests durchgeführt. Bekannt sind die Tests auch als „professionelle Schnelltests“. Mindestens einmal pro Woche dürfen sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland kostenfrei testen lassen. Voraussetzung ist, dass die Personen asymptomatisch, d. h. frei von corona-typischen Symptome, sind. Rechtliche Grundlage für dieses Testangebot ist § 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Seit 9. März 2021 gilt dieser Testanspruch.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Hessen:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/poc-antigen-tests/buergertestung

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