Baugruppe erhält Grundstück für Wohnprojekt in Griesheim

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Foto: Pixabay
Stadtrat Schneider bringt Erbbaurecht für Wohnprojekt auf den Weg

Frankfurt. Auf einem städtischen Grundstück an der Schöffenstraße in Griesheim entsteht ein gemeinschaftliches Wohnprojekt für rund 40 Bewohnerinnen und Bewohner.

Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien, hat jetzt die Bestellung eines Erbbaurechts für das „Wohnprojekt Kollektiv Leben – Kolle“ auf den Weg gebracht. Wenn Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zustimmen, kann die Baugruppe auf dem rund 1800 Quadratmeter großen Grundstück in der Nähe der Autobahn A 5 ein Mehrfamilienhaus mit etwa 15 Wohnungen errichten. Mit den Plänen hatte das Projekt einen Beirat aus Vertretern von Politik, Stadtverwaltung und Experten überzeugt und im Rahmen eines Konzeptverfahrens den Zuschlag erhalten. „Wir haben die Bewerbung mit den besten Ideen ausgewählt“, sagte Schneider. „Damit entsteht auf einem nicht ganz einfach zu bebauenden Grundstück ein attraktives Projekt, von dem nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer profitieren, sondern das gesamte Quartier. Das Instrument der Konzeptvergabe hat sich hier sehr bewährt.“

Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit etwa 15 Wohnungen, von denen vier mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sowie zwei großen Gemeinschaftsräumen. Im Erdgeschoss ist ein Coworking-Bereich mit 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. Darüber hinaus wird es einen Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt sowie zwei Beratungsräume für soziale Träger geben. Eine Fahrradwerkstatt soll nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch den Nachbarinnen und Nachbarn zur Verfügung stehen. Unterstützt wird das Vorhaben durch das Mietshäuser-Syndikat, einem Verbund selbstverwalteter Wohnprojekte. „Es freut mich, dass es eine gute Lösung für ein Grundstück gibt, an dem andere Interessenten in der Vergangenheit wegen der großen Herausforderungen gescheitert sind“, sagte Schneider.

Das Erbbaurecht wird für die Dauer von 99 Jahren vergeben. Der Erbbauzins richtet sich nach den Vorgaben eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und beträgt jährlich 2,5 Prozent des Bodenrichtwerts. Für die geförderten Wohnungen liegt er für die Dauer der Bindung bei zwei Prozent. „Erbbaurechte sind ein gutes Instrument, um auf städtischen Grundstücken bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen“, betonte Schneider.

(Text:PM)

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