Wegen Corona: Sozialamt zahlt einmalig 150 Euro an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt

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Das Sozialamt beginnt in dieser Woche, die Leistungen aus dem „Sozialschutzpaket 3“ auszuzahlen. Frankfurterinnen und Frankfurter, die Leistungen zum Lebensunterhalt wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, bekommen einmalig 150 Euro zusätzlich auf ihr Konto überwiesen. Das gleiche gilt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie soll die Belastungen des Lockdowns seit Januar abmildern. „Die Corona-Pandemie bringt viele Härten mit sich“, sagt Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld. „Jeder hat in dieser Zeit Masken, Desinfektionsmittel oder Computerzubehör gekauft. Empfänger von Sozialleistungen müssen diese Ausgaben aber anderswo einsparen. Deshalb freue ich mich, dass wir sie mit dem Geld aus dem ‚Sozialschutzpaket 3‘ unbürokratisch unterstützen können.“

Für die Einmalzahlung ist kein Antrag notwendig; ein Bescheid wird zugesandt. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält die 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt besteht. Dies gilt für alle Leistungsberechtigten, bei denen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Darüber hinaus erhalten alle Familien, die im Mai Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung des Kindergeldes wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet; auch sie muss nicht beantragt werden.

Anfang März hatte der Bundesrat dem „Sozialschutzpaket 3“ zugestimmt, das die Koalitionsfraktionen CDU und SPD zuvor mit ihren Stimmen im Bundestag auf den Weg gebracht hatten. Außerdem sollen auch weiterhin Sozialleistungen schnell und einfach bewilligt werden, wenn keine vorrangigen Hilfen, wie zum Beispiel Wohngeld und Kinderzuschlag, greifen. Die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Grundsicherung wurden deshalb nochmals bis 31. Dezember verlängert. Es wird weitgehend darauf verzichtet, vorhandenes Vermögen zu prüfen, wenn dieses nicht erheblich ist. Auch die Prüfung, ob die Miet- und Heizkosten angemessen sind, entfällt für sechs Monate.

(Text:PM)

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