Neues aus der verrückten Welt der Corona-Regeln

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Wiesbadens Innenstadt füllt sich langsam wieder mit Leben (Foto: as)

Es ist schon eine verrückte Welt, in der wir derzeit leben. Vor kurzem haben wir noch versucht zu erklären, wie lange denn so ein Schnelltest gilt. Heute machen wir einen neuen Versuch, doch so viel sei gesagt: Die Antwort fällt anders aus.

Ein Leser hat uns in dieser Woche angerufen und erzählt, er sei in einem Testzentrum gewesen, habe sich testen lassen und nun den Beleg bekommen. Und darauf stehe: gültig 24 Stunden.

Er aber habe doch, so erzählt der Leser, aufmerksam unsere Geschichte gelesen und sich gefragt, ob das den stimme mit den 24 Stunden.

Um es kurz zu machen: Nein, es stimmt nicht. Seit einiger Zeit liegen die Inzidenzen der Landkreise Hessens wieder unter der hunderter-Marke und somit fallen sie wieder unter die Regelungen des Landes Hessen (nicht mehr unter die „Bundes-Notbremse“) und seitdem ist ein Schnelltest 72 Stunden lang gültig. Was immer in einem Testzentrum auch bescheinigt oder gesagt werden sollte.

Noch lieber als im Luisenforum scheinen die Einkaufswilligen durch die Fußgängerpassage zu schlendern (Foto: as)

Verrückt ist diese Welt derzeit sicherlich auch, weil kaum noch einer durchblickt, welche Regelungen denn derzeit gelten.

Wir hätten da ein Beispiel: Drinnen in den Geschäften brauchen wir jetzt keinen Test mehr, draußen für die Außengastronomie aber schon. Das ist – mit Verlaub – doch Unsinn. Drinnen ist doch wohl die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, erheblich größer als draußen, oder? Nun, so kann man dagegen argumentieren, sitzen draußen dann aber Menschen ohne Masken, deshalb die Testpflicht.

Wir lassen an dieser Stelle mal beiseite, dass wir keinen Test mehr für die Außengastronomie brauchen, wenn die Inzidenz unter 50 ist, was aber erst nach fünf Werktagen am übernächsten Tag gilt… Es könnte sonst zu unübersichtlich werden.

In viele Einzelhandel kommt man auch ohne negativen Corona-Test: Ganz leicht mit Click&Meet (Foto: as)

Vielen Menschen ist unklar, mit wie vielen Leuten man sich denn nun in der Außengastronomie treffen darf. Da liest sich der Passus der neuen Veordnung so, als ob die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen nicht gelten würden. Wir haben lange gebraucht, bis wir kompetente Antworten bekommen haben. Kurz gesagt: Sie gelten auch in der Gastronomie.

Das bedeutet aktuell: Es dürfen sich – Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene) treffen. – zumindest in den Landkreisen, die seit 14 Tagen bei einer Inzidenz von unter 100 liegen oder seit fünf Tagen unter 50. Für alle anderen (Frankfurt am Main, Kreis Fulda, Kreis Groß-Gerau, Stadt Kassel, Stadt Offenbach, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Wiesbaden) gilt die bisherige Regelung (zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene).

Und wir werden Sie informieren, wenn was Neues gilt. Falls wir es verstehen sollten.

(Text: red)

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