Verkehrsregeln für Radfahrende

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(Symbolfoto: Pixabay)

Aus aktuellem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde noch einmal auf
die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrende hin.

Grundsätzlich dürfen Radfahrende nicht den Gehweg nutzen. Eine Ausnahme besteht nur für
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die den Gehweg benutzen müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, die den Gehweg benutzen dürfen. Alle anderen, vor allem die Erwachsenen, müssen auf der Straße oder auf dem Radweg fahren. Wer beim Radfahren auf dem Gehweg erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Je nachdem ob zusätzlich eine Behinderung oder Gefährdung anderer vorliegt, kann dieses zwischen fünf und zwanzig Euro betragen.

Auf freigegebenen Gehwegen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit. In Neu-Isenburg ist es grundsätzlich erlaubt, gegen die Einbahnstraße zu radeln. Auch in der Fußgängerzone, in der Bahnhofstraße, müssen Radfahrer nur absteigen, wenn Wochenmarkt ist. Aber auch hier gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden. „Wir brauchen keine Rowdys – weder auf zwei Beinen, Rädern oder vier Reifen. Nur wenn die bestehenden Regeln von Fußgänger, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen eingehalten werden, können Unfälle vermieden werden. Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, die von allen Verkehrsteilnehmenden erwartet werden muss“, so Bürgermeister Herbert Hunkel und Erster Stadtrat Stefan Schmitt.

(Text: PM)

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