Biotonnen: Maximalgewichte beachten! Sicherheit geht vor – sonst müssen die Tonnen stehen bleiben

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(Symbolfoto: Pixabay)

Sie haben bis zu 240 Liter Fassungsvermögen: Sind die großen Biotonnen einmal randvoll mit Garten- und Küchenabfällen, lassen sie sich oft kaum mehr auf die Straße rollen. Was es zu beachten gilt.

Für die Gefäße sind je nach Tonnengröße Maximalgewichte festgelegt:

59 kg maximal für die 120 Liter Tonne
111 kg maximal für die 240 Liter Tonne

Und das hat einen Grund: Werden zu schwere Tonnen an die Schüttung des Einsammelfahrzeugs angehängt, reißt die Aufhängung ab. Dann fallen die Tonnen in den Verkehrsbereich zurück, wo es zu Personenschäden mit Müllwerkern, Passanten oder Verkehrsteilnehmern kommen kann.

„Daher ist es für die Müllwerker unserer Abfuhrfirmen aus Gründen des Unfall- und des Arbeitsschutzes unzulässig, übergewichtige Tonnen zu entleeren”, sagt Dr. Armin Kehrer, Betriebsleiter des Da-Di-Werks und Geschäftsführer des ZAW. Diese Tonnen bleiben dann ohne Entleerung stehen und werden auch nicht nachgefahren. Damit das nicht passiert, empfiehlt der ZAW, die Biotonnen nicht bis zum Rand zu befüllen und die Bioabfälle möglichst locker und trocken (z.B. in Zeitungspapier gewickelt) in die Tonne zu geben.

Was gehört in die Biotonne und was nicht?

Plastik oder Bioplastiktüten zum Einpacken der Bioabfälle sind nicht erlaubt. Auch Erde, Steine, Sand, Rasensoden oder Straßenkehricht gehören nicht in die Biotonne. Gefäße, die damit befüllt sind, werden nicht entsorgt, denn diese Stoffe verrotten nicht und verunreinigen später den Kompost und die Gartenerde. Eine gute Alternative zur Tageszeitung bieten Papiertüten, die bei den fünf Kompostierungsanlagen des Landkreises oder im Einzelhandel zu haben sind.

Da für die Entleerung der Biotonnen keine zusätzlichen Gebühren anfallen, sollten diese zu jedem Entleerungstermin bereitgestellt werden, auch wenn sie nur teilweise gefüllt ist. Reicht das Volumen der Biotonne dennoch nicht aus, kann das Tonnenvolumen durch zusätzliche Biotonnen erhöht werden. Der ZAW berät Sie gern. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.zaw-online.de

(Text: PM)

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