Am Dienstag (22.), in der Zeit zwischen 11 und 13.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeistation Gernsheim und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts gemeinsam sechs Gaststätten im Stadtgebiet.
Die Ordnungshüter stellten hierbei fünf Verstöße im Rahmen der Nutzung von Geldspielautomaten fest. Unter anderem bemerkten die Kontrolleure Mängel beim Umgang mit Spielerkarten. Um der Spielsucht entgegenzuwirken, müssen Spielautomaten für eine Spielerkarte ausgerüstet sein. Mit dieser kann nur ein einziger Automat gleichzeitig gespielt werden und nicht mehrere Geräte gleichzeitig. Auf die Verantwortlichen kommen nun entsprechende Anzeigen zu.
Weiterhin wurden in drei Gaststätten Personen im Innenbereich bedient, ohne dass diese eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test oder eine Genesungsbescheinigung bzw. entsprechendes Impfzertifikat über vollen Impfschutz vorlegen konnten. Die Polizei erstattete auch in diesen Fällen Anzeigen.
(Text: PM)
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