Mann greift seine hochschwangere Ehefrau an – Sie muss ins Krankenhaus

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Foto: Canva

Gestern Abend (19.07.) attackierte ein 21-Jähriger seine hochschwangere Ehefrau auf offener Straße. Als Passanten eingriffen, griff er auch diese an. Erst die Polizei konnte den Mann überwältigen.

Gegen 20.00 Uhr geriet das Ehepaar am gestrigen Montagabend zunächst in einen verbalen Streit. In dessen Verlauf schlug der Mann seiner hochschwangeren 28-jährigen Frau ins Gesicht, stieß sie zu Boden und trat sie. Zwei Zeugen (29 und 41 Jahre alt) eilten der Frau schnell zur Hilfe, wurden daraufhin aber ebenfalls von dem Mann angergriffen und verletzt. Als die Polizei eintraf, attackierte der Aggressor auch die Beamten. Ihnen gelang es aber schlussendlich, den Mann zu überwältigen. Die schwangere Frau musste ins Krankenhaus gebracht werden, da sie über Schmerzen im Bauch klagte. Auch ihr Ehemann musste im Anschluss an die Festnahme ärztlich versorgt werden.

Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt gegen den 21-Jährigen. Die Polizei informierte das Jugendamt zum Schutz des ungeborenen Kindes über den Vorfall, der nicht der erste seiner Art in dieser Partnerschaft war.

Was tun, wenn man selbst zum Opfer von häuslicher Gewalt wird? Die Polizei empfiehlt:
  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Zur Anzeigenerstattung kann Sie eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand begleiten.
  • Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
  • Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
  • Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
  • Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
  • Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentiert zu haben.
  • Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz vor Bedrohung und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
  • Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.

(Text: PM/as)

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