Überarbeitung der hessischen Corona-Schutzverordnung – weitere Lockerungen

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(Symbolbild: Pixabay)
Weitere Lockerungen auch für den Main-Taunus-Kreis ab Donnerstag, 22. Juli

In einer Pressekonferenz am Montag hat Ministerpräsident Volker Bouffier weitere Lockerungen der aktuell gültigen Regeln in Hessen vorgestellt. Diese sollen ab Donnerstag, 22. Juli im ganzen Bundesland gelten.

Zwar sei die Pandemie nicht vorbei und die Delta-Variante des Virus breite sich auch hier aus. Allerdings sei die Belastung in den Krankenhäusern gering, die Inzidenzen seien nach wie vor niedrig und die Impfungen schritten gut voran. Auf dieser Basis könne man sich weitere wohlüberlegte Öffnungsschritte erlauben.

Die Erleichterungen gelten in denjenigen Kreisen, in denen die Inzidenz unter 35 liegt. Übersteigt ein Kreis den Wert, sollen die bisherigen Einschränkungen wieder greifen. Unter anderem gelten die im Folgenden aufgelisteten zusätzlichen Lockerungen ab Donnerstag, 22. Juli. Eine Testpflicht besteht dabei immer nur für Kinder über 6 Jahren. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen jeweils vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht zur maximalen Teilnehmerzahl.

  • Gastronomie: Die Testpflicht im Innenbereich entfällt. Eine Maskenpflicht gilt weiterhin bis zum Sitzplatz.
  • Übernachtungen: Lediglich bei Anreise wird ein negativer Test, Impf- oder Genesenennachweis benötigt.
  • Veranstaltungen: Ohne Genehmigung sind im Innenbereich nun bis zu 750 Personen erlaubt. Allerdings ist ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen ein negativer Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis nötig. Im Außenbereich dürfen maximal 1.500 Menschen ohne Genehmigung zusammenkommen. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
  • Tanzveranstaltungen: Weiterhin dürfen Tanzveranstaltungen nur im Außenbereich stattfinden. Allerdings verkleinert sich die benötigte Fläche pro Person von 10 auf 5 Quadratmeter.

„Die Inzidenzen steigen zwar, allerdings auf niedrigem Niveau. Das erlaubt der hessischen Landesregierung, weitere Erleichterungen zu beschließen. Klar ist jedoch, dass wir das Geschehen weiterhin im Auge behalten und notfalls auch wieder Lockerungen zurücknehmen müssen, wenn sich die Lage wieder verschlechtern sollte. Für den Moment sind wir aber dankbar, ein wenig durchatmen und ein Stück zur Normalität zurückkehren zu können.“, so Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 19. August.

Die hessische Landesregierung ruft weiterhin dazu auf, sich vor allem in der jetzigen Urlaubssaison regelmäßig testen zu lassen. Das Impfen bleibe die wichtigste Maßnahme gegen die Ausbreitung der Virusvarianten. Unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen können sich alle interessierten Bürger über die neuen Maßnahmen informieren und die aktuellen Verordnungen einsehen.

(Text: PM)

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