Neues Personenbeförderungsgesetz tritt in Kraft

522
(Symbolfoto: Michael Gaida auf Pixabay)

Am 26. März hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Personenbeförderungsgesetz zugestimmt. Die ersten Bestandteile dieser Novelle traten nun in Kraft.

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main, das auch für die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig ist, gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen dieses Gesetzes.

Navigationsgerätepflicht in Taxis
Die bisher für Taxifahrerinnen und Taxifahrer verbindlich vorgeschriebene Ortskenntnisprüfung fällt zum 1. August weg. In Taxen besteht künftig nur noch die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten. Dies kann beispielsweise auch ein Smartphone mit entsprechend aktuellem Navigationsdienst sein.

Einführung eines Fachkundenachweises
Ab 2. August müssen allen Fahrerinnen und Fahrer, die einen Personenbeförderungsschein für Taxi, Mietwagen oder gebündelten Bedarfsverkehr erhalten wollen, ihre Fachkunde nachweisen. Da es bisher an einer näheren gesetzlichen Ausgestaltung fehlt, welchen Inhalts dieser Fachkundenachweis sein wird, und wer die entsprechenden Prüfungen oder Schulungen hierzu abhält, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen entschieden, die Notwenigkeit eines Fachkundenachweises vorläufig auszusetzen. Daher wird das Ordnungsamt bei der Neuerteilung von Personenbeförderungsscheinen auf diesen Nachweis so lange verzichten, bis eine Konkretisierung hierzu erfolgt. Dieser Nachweis ist jedoch zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Inkrafttreten der Vorschriften zum Fachkundenachweis verbindlich nachzuliefern. Antragsstellerinnen und Antragssteller erhalten bei Neubeantragungen durch das Ordnungsamt einen Bescheid, dass die Fachkunde nach Bekanntwerden der konkreten Ausgestaltung des Fachkundenachweises innerhalb eines Jahres nachzuweisen ist.

Festpreismöglichkeit in der Taxibeförderung
Ebenfalls ab 1. August ist für Taxifahrten die Einführung von Festpreisen für bestimmte Wegstrecken sowie für Bestellfahrten möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, Regelungen zu Höchst- und Mindestpreisen bei Bestellfahrten festzusetzen. Innerhalb dieses Tarifkorridors wären Fahrpreise zwischen Kundinnen und Kunden sowie den Taxiunternehmen frei verhandelbar. Entscheidungen des Ordnungsamtes zu Festpreisen sowie hinsichtlich eines Tarifkorridors wurden bisher nicht getroffen.

Gebündelter Bedarfsverkehr
Der gebündelte Bedarfsverkehr ist eine neue Art des Gelegenheitsverkehrs, der von privaten Unternehmerinnen und Unternehmern betrieben werden kann. Die Passagiere bestellen hierbei die Fahrten im Vorfeld. Mehrere Beförderungsaufträge werden dann entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt und abgefahren. Anträge hierzu können beim Ordnungsamt eingereicht werden. Möglichkeiten, diese neue Verkehrsart zeitlich und räumlich zu beschränken sowie durch eine Bündelungsquote und der Festlegung eines Mindestentgelts pro Personenbeförderung zu steuern, hat das Ordnungsamt bisher nicht ausgeschöpft. Hierzu laufen aktuell Überlegungen. Entsprechende Anträge von Beförderungsunternehmen liegen dem Ordnungsamt bisher nicht vor.

Kennzeichnungspflicht für Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
Ab dem 2. August besteht zudem die Pflicht für Mietwagenunternehmer und -unternehmerinnen sowie Unternehmer/innen im gebündelten Bedarfsverkehr, ihre Fahrzeuge mit Ordnungsnummern zu kennzeichnen. Dieses sind in der rechten unteren Ecke der Heckscheibe nach innen und außen sichtbar anzubringen. Die entsprechenden Ordnungsnummern werden durch das Ordnungsamt vergeben.

Abschließende Festlegungen zur Gestaltung der Beschilderung durch das Ordnungsamt konnten noch nicht getroffen werden. Hierzu steht das Amt im Austausch mit dem zuständigen Landesministerium. Daher können diese Ordnungsnummernschilder seitens des Ordnungsamtes derzeit noch nicht zugeteilt werden. Bis zur Festlegung der Gestaltungsregeln bleibt eine Personenbeförderung in diesen Beförderungsarten auch ohne Ordnungsnummer zulässig.

Rückkehrpflicht für Mietwagen
Mietwagen, auch solche, die im Auftrag von Vermittlern von Personenbeförderungsdiensten unterwegs sind, müssen weiterhin nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, wenn nicht zuvor ein neuer Beförderungsauftrag angenommen wurde. In Gemeinden mit großer Flächenausdehnung besteht die Möglichkeit, auch andere Abstellorte zuzulassen. Ob das Ordnungsamt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist zurzeit Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. Die Aufnahme von Fahrgästen durch Heranwinken oder an nachfragestarken Orten bleibt damit weiterhin nur Taxis vorbehalten. Mietwagenunternehmerinnen und -unternehmern wird ab 1. August die Möglichkeit gegeben, Beförderungsaufträge auch elektronisch, etwa mittels Apps, entgegenzunehmen.

Mehr barrierefreie Fahrzeuge
Beim Verkehr mit Taxis und beim gebündelten Bedarfsverkehr sollen künftig die Belange mobil oder sensorisch eingeschränkter Menschen mit dem Ziel berücksichtigt werden, eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen. Hierfür ist ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen innerhalb der Flotte eines Beförderungsunternehmens ein barrierefreies Fahrzeug bereitzustellen. Die Stadt Frankfurt am Main übererfüllt diese Quote bereits jetzt schon. Hier sind aktuell wesentlich mehr barrierefreie Fahrzeuge im Einsatz, als diese Regelung ermöglichen würde. Ein entsprechendes Regulieren durch das Ordnungsamt ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Bereitstellen von Daten
Vorhandene Daten über die entgeltliche Beförderung von Personen werden künftig gesammelt. Statische und dynamische Mobilitätsdaten müssen ab 1. September durch die Beförderungsunternehmen, aber auch durch Vermittler von Personenbeförderungsdiensten, über einen nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Dieser ist bei der Bundesanstalt für Straßenwesen angesiedelt. Die Daten dienen am Markt der Personenbeförderung zukünftig der Marktanalyse zur Bildung passender Angebote von ÖPNV und sonstigen Personenbeförderern.

(Text: PM)

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben