Kreis Bergstraße sucht Alltagsheld*innen

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(Symbolfoto: Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay)

Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl zu engagieren, ist ein wichtiger Baustein für das funktionierende Gefüge unserer Gesellschaft. Das Land Hessen und der Kreis Bergstraße möchten den Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern auch in diesem Jahr mit der Verleihung der Ehrenamts-Card (für die Jahre 2022 und 2023) würdigen.

„Die Vielfalt der ehrenamtlichen Arbeit im Kreis Bergstraße ist beeindruckend und ich bin sehr dankbar für jede Art von Engagement. Die Ehrenamts-Card soll die ehrenamtlich Tätigen motivieren und vor allem unsere Anerkennung zeigen“, erklärt Landrat Christian Engelhardt. Natürlich hätte die ehrenamtliche Arbeit infolge der Coronavirus-Pandemie zum Teil nur sehr eingeschränkt oder in geringerem Umfang als üblich geleistet werden können, so der Landrat. Dies sollte sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Genehmigung bedacht und die Regeln diesmal großzügig ausgelegt werden. Mit der „Helden-Karte“ erhalten die Inhaber zwei Jahre lang Preisnachlässe auf zahlreiche Angebote von Kommunen sowie Institutionen im Kreis Bergstraße und hessenweit.

Wer kann die Ehrenamts-Card erhalten? Die vorgeschlagenen Personen sollen sich durch ein langjähriges Engagement in Vereinen, Verbänden oder Institutionen verdient gemacht haben. Die Karte können Personen aus den Bereichen Bildung, Rettungsdienst, Kultur/Musik, Umwelt, Soziales/Senioren, Sport und Bewegung bekommen.

Vorschlagsberechtigt sind die Gemeinden, Kreisverbände und kirchliche Organisationen (Dekanate) und der Sportkreis. Künftige Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card sollten mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche über einen Zeitraum von zwei Jahren oder seit Bestehen der Organisation geleistet haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht, wobei in erster Linie die praktische Freiwilligenarbeit eine Anerkennung erhalten soll und weniger die „klassischen Ehrenämter“ im Vorstand von Vereinen und Verbänden. Insbesondere wird auch die Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen in Projekten und Initiativen berücksichtigt. Personen, die über die Erstattung der eigenen Aufwendungen hinaus eine Vergütung erhalten, gehören nicht zur Zielgruppe der „E-Card“.

Weitere Informationen und Möglichkeiten, Personen für die Ehrenamts-Card vorzuschlagen, sind unter https://www.kreis-bergstrasse.de/staticsite/staticsite.php?menuid=65&topmenu=56 oder über www.deinehrenamt.de/ecard-hessen zu finden.

Vollständig ausgefüllte Anmeldungen müssen schriftlich bis zum 15. September bei der Abteilung L-1/1, Bürgerservice, Vereine und Kultur (Postanschrift: Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim) eingereicht werden.

(Text: PM Kreis Bergstraße)

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