Naturschutz in der Agrarlandschaft: RP informiert über Förderung

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(Foto: RP Darmstadt)

Das RP Darmstadt stellt gemeinsam mit den Regierungspräsidien Gießen und Kassel in einer neuen Broschüre Praxisbespiele aus der Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der hessischen Agrarlandschaft vor. Die Beiträge aus ganz Hessen zeigen anschaulich, was über das 2018 gestartete Förderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) erreichbar ist.

Die Beispiele reichen vom Erhalt der Bergheiden im Willinger Upland über die Entwicklung von Grünland für den Rotmilan im Vogelsberg und die Schaffung von Feuchtbiotopen in der Kinzigaue bis hin zur Sanierung von Trockenmauern im Rheingau. Insgesamt werden 14 verschiede Maßnahmenbeispiele zur Schaffung oder Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten dargestellt. Sie betreffen Grün- und Ackerland, Streuobst und Weinbergslagen ebenso wie Auen und Feuchtgebiete. Dabei erfahren die Leserinnen und Leser nicht nur, welche Maßnahmen zu welchem Zweck vom Land Hessen gefördert wurden, sondern auch, welche Hürden im Einzelfall zu überwinden waren und inwieweit bereits ein Erfolg der jeweiligen Maßnahme erkennbar ist.

„Ich hoffe, dass die vorgestellten Beispiele dazu anregen, aktiv zu werden und eigene Vorschläge zu entwickeln“, sagt Umweltministerin Priska Hinz in ihrem Vorwort zur neuen Broschüre und verweist auf die besonderen Vorteile der Förderung: „Die neuen Fördermittel ermöglichen es, größere Vorhaben anzugehen, die Maßnahmen fachlich auf eine solide Basis zu stellen und sie nachhaltig zu sichern.“

Das Umweltministerium stellt für die Förderung in Hessen jährlich Finanzmittel von bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon trägt der Bund 60 und das Land 40 Prozent. Die Mittel sind dazu vorgesehen, größere Vorhaben über 25.000 Euro zu unterstützen. Dabei können im Zusammenhang mit den investiven Maßnahmen auch Konzepte oder Grundstücksankäufe finanziert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise sowie gemeinnützige Organisationen wie Landschaftspflegeverbände und Naturschutzverbände, zum Teil auch landwirtschaftliche Betriebsinhaber und andere Landbewirtschaftende. Ansprechpartner*innen sind die Oberen Naturschutzbehörden bei den jeweiligen Regierungspräsidien.

Weitere Informationen gibt es unter anderem auf der Webseite des Regierungspräsidiums. Hier kann auch die GAK-Broschüre heruntergeladen werden.

(Text: PM RP Darmstadt)

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