„Verwaltungsleistungen sollen so einfach wie Online-Bestellungen werden“

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(Symbolfoto: Pixabay)

Modern, bürgernah, serviceorientiert und effizient. So soll die Verwaltung der Zukunft aussehen. Mit der Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 4.0“ (DVH 4.0), die nun veröffentlicht ist, soll die Verwaltungsdigitalisierung entscheidend vorangetrieben und die hessische Verwaltung innovativ weiterentwickelt werden.

Die Strategie DVH 4.0 ist Teil der im Mai von der Landesregierung beschlossenen und von Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus vorgestellten Strategiefortschreibung „Digitales Hessen – Wo Zukunft zuhause ist“, in welcher die notwendigen Ziele und Handlungsansätze für einen erfolgreichen digitalen Fortschritt in Hessen bis 2030 beschrieben sind.

„Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten von ihren Verwaltungen digitale Geschäftsprozesse mit zeitgemäßen und effizienten Abläufen. Daher soll die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen ähnlich einfach sein wie zum Beispiel Online-Bestellungen“, erläutert Digitalministerin Sinemus. „Mit der DVH 4.0 wollen wir aber nicht nur den Nutzen für die Kundinnen und Kunden der Verwaltung verbessern, sondern auch den Beschäftigten mittels neuer Technologien und vereinfachter Abläufe attraktive Arbeitsbedingungen bieten und die Kommunen bei der Weiterentwicklung zum digitalen Rathaus unterstützen. Denn auch bei der Verwaltungsdigitalisierung gilt unsere Maxime, dass Digitalisierung für und mit den Menschen erfolgen soll.“

Der Chief Information Officer (CIO) des Landes Hessen, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt, hat mit der DVH 4.0 eine ambitionierte Zukunftsagenda für die Verwaltung im Land Hessen vorgelegt, in der auch einige für die Verwaltung neue Ansätze verfolgt werden. Denn bisher war es in der Verwaltung nicht üblich, Nutzenversprechen in den Mittelpunkt einer Strategie zu stellen. Auch in der Privatwirtschaft gängige Methoden haben bei der Definition der Strategie Einzug gehalten und sollen dies auch bei Umsetzung und kontinuierlicher Fortschreibung. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Verwaltung neu überdacht und die Komplexität des Verwaltungshandelns transparent gemacht. „Natürlich bleiben die für die Verwaltung wichtigen Inhalte bestehen – hier gibt es keine zu erwartenden Änderungen am gesetzlichen Auftrag“, betont Staatssekretär Burghardt. „Jedoch geht es darum, wie die Agilität der Verwaltung gesteigert werden soll und wie ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit als innovativer, zuverlässiger und immer ansprechbarer Partner für die Kundinnen und Kunden gestaltet werden kann.“

Proaktive Verwaltung zu jeder Uhrzeit

Künftig sollen Verwaltungsvorgänge nach drei Prinzipien erfolgen: In One-Stop-Shops müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Dienstleistungen an einem Ort digital anstoßen und dann nichts weiter tun, bis der Verwaltungsprozess beendet ist. Dies könnte beispielsweise bei Adressänderungen greifen. In No-Stop-Shops werden Verwaltungsdienstleistungen sogar von der Behörde ausgeführt, ohne dass Bürgerinnen und Bürger sie in Gang setzen müssen. Gerade bei klar definierten Prozessen wie beispielsweise der Geburt eines Kindes könnten die Anträge für Geburtsurkunde und Kindergeld allein durch die Geburtsmeldung des Krankenhauses oder des Arztes erfolgen, ohne weiteres Zutun der Eltern. Um diese Elemente effizient umsetzen zu können, ist die Realisierung des Once-Only-Prinzips ein zentrales Element. Grundidee ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Behörden bestimmte Informationen nur noch einmal mitteilen. Für künftige Interaktionen können die Informationen – mit Einverständnis der Antragstellenden – wiederverwendet und zwischen Behörden ausgetauscht werden. Doppelarbeit entfällt sowohl für Antragstellende als auch Verwaltung. Gleichzeitig verbessert sich die Qualität der zur Verfügung stehenden Daten.

„Dies sind keine neuen Prinzipien, aber erst die konsequente Anwendung aller drei Prinzipien sowie der Einsatz von Open Data ermöglichen künftig den Einsatz von hybrider Verwaltung“, unterstreicht Patrick Burghardt. „Auch wenn wir die Verwaltungsabläufe stark digitalisieren wollen und eine proaktive Verwaltung anstreben, die rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres zur Verfügung steht, wird es auch weiterhin die Möglichkeit der traditionellen Antragswege geben.“ Darüber hinaus sei es selbstverständlich, dass Datenschutz, IT-Sicherheit sowie digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit eine sehr hohe Bedeutung zukomme. Zudem werde die DVH 4.0 kontinuierlich weiterentwickelt, um der hohen Innovation und Geschwindigkeit bei der Digitalisierung gerecht zu werden. Hierzu sollen weiterhin laufend alle Beteiligten eingebunden werden, wie es auch bei Ausgestaltung und Umsetzung der DVH 4.0 der Fall gewesen sei.

Downloads:
2021 Digitale Verwaltung Hessen 4.0

(Text: PM Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung )

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