Der Biber ist zurück in Münster

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Europäischer Biber. (Foto: Gerbil auf Wikipedia)

Nach vielen Jahrzehnten der Ausrottung erobert der einst auch in Hessen heimische Biber die Gewässer zurück. Naturschutzmaßnahmen und Fluss-Renaturierungen entlang der Gersprenz und der Semme zahlen sich aus. Doch die äußerst aktiven Nager können auch für Schwierigkeiten sorgen. Eingriffe auf eigene Faust sind jedoch strengstens untersagt und können eine Straftat darstellen! Um Probleme kümmert sich das Biber-Management bei der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt).

Seit mehreren Jahren besiedelt der Biber wieder die heimischen Gewässer auch in Münster. Die ursprünglich heimische Art war vor etwa 200 Jahren vor allem durch Bejagung komplett ausgerottet worden, denn das Fell und Fleisch der Tiere wie auch das „Bibergeil“ waren damals begehrt. Auch die Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume etwa durch Flussbegradigungen trug zum Verschwinden der Wassernager bei. Heutzutage ist der Biber in Deutschland eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz und er steht auch europaweit durch die FFH-(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie unter Schutz. Die Schutzbemühungen haben sich also ausgezahlt.

Nicht nur der Biber selbst profitiert von seiner Rückkehr, sondern auch die Biodiversität unserer Landschaft: Durch seine Fähigkeiten, sich seinen Lebensraum selbst zu gestalten, fördert der Biber die Renaturierung der natürlichen Auenlandschaft. Gehölze am Gewässer benötigt der Biber als Nahrung und zum Errichten von Biberbauen und Dämmen. Durch diese natürliche „Abholzung“ verändert sich die Gewässerökologie und es entstehen optimale Lebensbedingungen für eine Vielzahl heimischer Tiere und Pflanzen. Zudem leistet der Biber durch die Rückstaueffekte einen Beitrag zum Hochwasserschutz und auch zur Grundwasserbildung.

Nur die Naturschutzbehörde darf eingreifen

Manchmal jedoch kann der Gestaltungswille des Bibers mit dem des Menschen kollidieren. Bäume werden angenagt und können umstürzen, Biberröhren untergraben Feldwege und die berühmten Staudämme der Wasserbewohner können für überschwemmte Straßen, Wege und gewässernahe Wiesen- und Ackerflächen sorgen. All diese unangenehmen Folgen werden entlang der Gersprenz und der Semme bereits heute beobachtet. Durch seinen hohen Schutzstatus ist es allerdings strengstens untersagt, selbst gegen den Biber vorzugehen. Es ist verboten, Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ohne Kenntnis und ausdrückliche Zustimmung der Oberen oder Unteren Naturschutzbehörde darf keine Veränderung an einem Biberdamm oder -bau vorgenommen werden. Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestand werden in jedem Fall angezeigt.
Ausnahmen von diesen Regelungen, bei denen im Umfeld eines für den Biber besonders bedeutsamen Dammes Maßnahmen zur Regulierung des Wasserstandes erforderlich sind, kann NUR die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zulassen, und zwar in folgenden Fällen:
• zur Abwehr von land-, forst-, fischerei- und sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
• zum Zwecke der Forschung, Bildung, Lehre,
• im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit,
• aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Guter Austausch zwischen Gemeinde und Biber-Management

Doch selbst für diese Ausnahmen gibt es strikte Vorgaben. Sie dürfen nur angewendet werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert. Als Konflikt- und Beratungsstelle zur Verständigung zwischen Bürger*innen und Bibern gibt es das hessische Biber-Management, das im Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt ist. Seine Aufgaben sind vor allem Maßnahmen zur Prävention von Problemen (z.B. durch den Erwerb von Uferstreifen), Konfliktlösung (bspw. durch Umsiedlungen) sowie die kontinuierliche Beobachtung der Biber-Verbreitung. Es besteht diesbezüglich ein sehr guter Austausch zwischen der Gemeinde Münster und der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde.

Wir alle müssen uns erst wieder an unseren neuen alten „Mitbewohner“ in der Natur gewöhnen, das geht nicht immer ganz konfliktfrei. Doch mit der Unterstützung der Expert*innen können Lösungen gefunden werden, um eine friedliche Koexistenz von Mensch und Biber zu gewährleisten.

Kontakt: Vermittlung zwischen Bürger und Biber

Bürger*innen in Münster, die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Biber haben, können ihre Informationen (am besten per E-Mail mit Bild und möglichst genauer Ortsangabe) der Gemeinde melden. Diese leitet die Angaben dann an die zuständige Behörde weiter. Ansprechpartnerin ist Katharina Thom: k.thom@muenster.hessen.de.

Direkter Kontakt zum hessischen Bibermanagement (RP Darmstadt) bei Fragen

Ulrich Götz-Heimberger (Tel. 06151/12-6838, ulrich.goetz-heimberger@rpda.hessen.de)
Matthias Fink (Tel. 06151/12-5166, matthias.fink@rpda.hessen.de)

(Text: PM Gemeinde Münster)

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