Fahrzeuge dürfen nicht im Landschaftsschutzgebiet geparkt werden

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(Foto: Stadt Offenbach)

Während der Corona-Pandemie hat die Erholung in der näheren Umgebung deutlich an Bedeutung gewonnen. Dieser Trend hält an.

“Viele Offenbacherinnen und Offenbacher sind vermehrt in der Natur unterwegs, um neue Ecken im Rhein-Main-Gebiet kennenzulernen und die Erholungseffekte der Natur wiederzuentdecken. Das zeigt wie wichtig Naherholungsgebiete und Naturräume gerade im städtischen Kontext sind. Dabei eröffnet die Erkundung der Umgebung rund um Offenbach zu Fuß oder mit dem Fahrrad neue Blickwinkel. Das ist gut für die Umwelt und gesund noch dazu. Gleichwohl können die zunehmenden Besuche der Natur schaden. Ich bitte Sie die Wege nicht zu verlassen und damit nicht der Vegetation zu schaden und keinen Müll liegen zu lassen“, appelliert Bürgermeisterin Sabine Groß an die Erholungssuchenden.

Die Entwicklung der gestiegenen Ausflugszahlen ins Umland hat sowohl positive als auch negative Effekte zur Folge. Durch den erhöhten Nutzungsdruck in der Landschaft rings um die Stadt entstehen Belastungen. So bringen immer mehr Menschen mehr Verkehr und leider oft auch mehr Müll mit sich. Nicht alle nehmen das Fahrrad oder gehen zu Fuß, um in der Landschaft spazieren zu gehen oder in den eigenen Kleingarten zu kommen. Vielfach werden Autos an den Ortsrändern oder entlang von Feldwegen abgestellt.

Säume entlang von Wegen sind oft wertvolle Biotope und bieten Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten für Insekten. In einer intensiv genutzten Agrarlandschaft sind die Acker- oder Wiesenraine wichtige Verbindungselemente zwischen größeren, wertvollen Lebensräumen. „Wenn die Benutzung des Autos unverzichtbar ist, achten Sie darauf, diese nicht auf Grünstreifen entlang von Wegen und Straßen abzustellen, sondern nutzen Sie bitte ausschließlich dafür zulässige Bereiche“, rät Heike Hollerbach, Amtsleiterin des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz. „In den letzten Wochen wurde damit begonnen, stichprobenhaft zu kontrollieren, die Halter falsch abgestellter Kraftfahrzeuge zu verwarnen und Bußgelder anzuordnen.“

Parkendes Auto inmitten des Landschaftsschutzgebietes und auf Grünstreifen. (Foto: Stadt Offenbach)

Insbesondere in den Landschaftsschutzgebieten – und dazu gehören große Teile des Offenbacher Außenbereichs – stellt das Abstellen von Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit nach Naturschutzrecht dar und wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Neben der materiellen Schädigung des Bewuchses und der Verdichtung des Bodens ist auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes eine nach Naturschutzrecht unzulässige Handlung. Für das Parken auf erkennbar gesperrten Wegen wird in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro erhoben, für das Parken abseits der Wege – auf Wiesen und anderen Grünflächen – ein Bußgeld von 100 Euro pro Verstoß. Je nach Umständen des Einzelfalls, vor allem bei wiederholten Verstößen gleicher Art durch einen Fahrzeughalter, können auch höhere Bußgelder verhängt werden.

Die in Offenbach geltenden Verordnungen zum Landschaftsschutz enthalten ausdrücklich den Schutzzweck, „die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit des Landschaftsbildes als störungsfreien und frei zugänglichen Erlebnisraum für die stille, landschafts- und freiraumgebundene Erholung“ zu erhalten und zu entwickeln. Gerade im dichtbesiedelten Ballungsraum kann das nur gelingen, wenn alle bereit sind, Rücksicht zu nehmen. „Bitte genießen sie unsere Natur und zerstören Sie sie nicht“, so Heike Hollerbach abschließend.

Weitere Informationen über die Landschaftsschutzgebiete in Offenbach unter:
www.offenbach.de/natur-und-landschaftsschutzgebiete

(Text: PM Stadt Offenbach)

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