Tag des alkoholgeschädigten Kindes am heutigen 9. September

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(Symbolfoto: Pixabay)

Sozialminister Klose: „Mit Aufklärung und Prävention leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum gesunden Aufwachsen aller hessischen Kinder.“

In Deutschland kommen nach Schätzungen der Bundesregierung jedes Jahr rund 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) zur Welt. Diese Kinder weisen Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und Sprachprobleme auf. Etwa 3.000 dieser Kinder leiden demnach gar unter der schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), bei der Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können. „Diese Krankheiten sind Folgen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, der ganz erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes hat. Um dem vorzubeugen, setzen wir auf Aufklärung und Prävention“, sagt Hessens Sozialminister Kai Klose anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September.

Kampagne „HAPPY BABY NO ALCOHOL“ gestartet

Denn laut dem 2018 veröffentlichten Sucht- und Drogenbericht des Bundes wissen rund 44 Prozent der Bevölkerung gar nichts von dieser Gefährdung. Deshalb wurde in Hessen unter anderem die Kampagne „HAPPY BABY NO ALCOHOL“ gestartet, deren Schirmherrschaft Minister Klose übernommen hat. Auf der zugehörigen Webseite finden sich alle Informationen zum Thema sowie ärztliche Anlaufstellen und Fachzentren für fetale Alkoholspektrumstörungen (FAS-Fachzentren). Außerdem bietet ein Team von zwölf Ärzt*innen, Hebammen, Dozent*innen, Therapeut*innen, Pflegeeltern und FAS-Betroffenen eine kostenlose Online-Beratung zu allen relevanten Fragestellungen an.

Präventionsmaßnahmen zum Thema „Null Alkohol in der Schwangerschaft“ sind auch ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS). Außerdem besteht in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten ein flächendeckendes Netzwerk zur suchtpräventiven Unterstützung durch die 28 hessischen Fachstellen für Suchtprävention mit ihren insgesamt 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Stellen werden durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und mit Mitteln der jeweiligen Gebietskörperschaften finanziert. Sie sind in der Regel bei den Sucht- und Drogenberatungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet und mit hauptamtlichen Fachkräften besetzt.

Hintergrund

Über die Prävention hinaus hat Hessen bereits 2008 verpflichtend die Teilnahme an den Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 eingeführt. „Die Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument, um Schädigungen und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern möglichst früh zu erkennen und entsprechend zu behandeln. So leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum gesunden Aufwachsen aller hessischen Kinder“, so Sozialminister Kai Klose.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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