Hessisches Kabinett beschließt Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung

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(Symbolfoto: Pixabay)

Das Land Hessen ändert die Pflegeunterstützungsverordnung und vereinfacht die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote. Zudem wird die Möglichkeit einer Unterstützung durch sogenannte Nachbarschaftshelfer*innen, deren Dienstleistungen sich während der Corona-Pandemie im Rahmen der COVID-19-bedingten Sonderregelungen bewährt haben, dauerhaft aufgenommen.

„Viele Pflegebedürftige brauchen Hilfe bei Alltagsangelegenheiten. Wir stellen sicher, dass sie diese Unterstützung auch erhalten“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
In einem ersten Schritt werden bürokratische Anerkennungsvoraussetzungen für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag deutlich reduziert. Diese Erleichterungen gelten ab sofort und machen beispielsweise möglich, dass Fortbildungen künftig flexibler abgeleistet werden können oder Anbieter für ihre Leistungen höhere Vergütungen verlangen können.

Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe

Ab dem 1. Oktober wird der Anbieterkreis dann dauerhaft um die sogenannten Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erweitert – und die Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Damit kann auch in Hessen der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für Leistungen der Nachbarschaftshilfe genutzt werden.

Ausführliche Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag auf der Website Pflege in Hessen. Unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ erhalten Interssierte auch gezielte Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige sowie Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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