„Wichtige Fortschritte für die Chancengleichheit“

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(Symbolfoto: Selver Učanbarlić auf Pixabay)

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) trägt seit mehr als 25 Jahren dazu bei, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst voranzutreiben, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und Frauen in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, gezielt zu fördern.

Der erste Umsetzungsbericht nach der Novellierung 2015 liegt jetzt vor. Der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose bilanziert heute in Wiesbaden: „Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte – und trotzdem wollen wir noch besser werden.“

„Auf den Erfolgen werden wir uns nicht ausruhen“

Minister Klose führt weiter aus: „Der Bericht zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes belegt prägnante Fortschritte für die Chancengleichheit von Männern und Frauen in den hessischen Verwaltungen und er bestätigt, dass wir das HGlG 2016 auf die richtige neue Grundlage gestellt haben. Auf diesen Erfolgen werden wir uns nicht ausruhen. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Hessen ist noch nicht flächendeckend erreicht. Die noch bestehenden strukturellen Barrieren müssen weiter abgebaut und die gesetzlichen Regelungen konsequent angewandt werden: Im Interesse der Frauen, aber auch im Interesse des öffentlichen Diensts als attraktiver Arbeitgeber.“

Link zum sechsten Bericht der Landesregierung an den Hessischen Landtag zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes nach § 7 Absatz 9 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG): hessenlink.de/HMSI204.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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