Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen

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(Symbolfoto: tomwieden auf Pixabay)

Gesundheitsminister Kai Klose: „Erste Erfahrungen der Pandemie eingearbeitet – Änderungen mit Augenmaß.“

Anlässlich der Einbringung des geänderten Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) hat Gesundheitsminister Kai Klose dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erneut für ihren Einsatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie gedankt: „Sie sind eine tragende Säule in unseren 24 kommunalen Gesundheitsämtern, im Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, im Regierungspräsidium Darmstadt und in der obersten Gesundheitsbehörde selbst. Ohne den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wären wir im Kampf gegen die Pandemie nie so erfolgreich gewesen“, sagte Klose am Mittwoch im Wiesbadener Landtag.

Der Minister stellte den Gesetzentwurf zur Modernisierung des ÖGD vor, in den Erfahrungen aus der Pandemiesituation eingearbeitet wurden. „Weil die Pandemie noch nicht beendet ist, wird das Gesetz jetzt statt der üblichen sieben um lediglich drei Jahre verlängert, damit wir zeitnah mit der Analyse beginnen können. Die Pandemie hat gezeigt: Wir haben einen soliden Öffentlichen Gesundheitsdienst und wir brauchen ihn.“

Neustrukturierung war notwendig

Die Änderungen tragen laut Klose den Ergebnissen eines Workshops Rechnung, der zum Ende letzten Jahres mit Verantwortlichen des ÖGD veranstaltet wurde: „Wir strukturieren den Aufgabenkatalog neu. Dabei ist uns wichtig, dass inhaltlich keine neuen Aufgaben für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hinzukommen.“ Wesentliche Änderungen seien in der Struktur der Zuständigkeiten erfolgt. „Dabei bleibt es grundsätzlich beim derzeitigen Behördenaufbau. Die Gesundheitsämter sind weiterhin für den Infektionsschutz vorrangig zuständig. Die Pandemie hat aber gezeigt, dass eine flexible Aufgabenübertragung möglich sein muss.“ Der Rahmen für mehr Flexibilität sowie für die Möglichkeit gegenseitiger Unterstützung der Ämter untereinander werde mit dem Gesetzgeschaffen.

„Die Gesundheitsämter sind derzeit voll damit ausgelastet, die Pandemie zu bekämpfen. Jetzt ist deshalb nicht die Zeit für umfangreiche Änderungen der Grundlagen, auf denen sie arbeiten – das würde eher schaden als nutzen. Es erfolgen Änderungen mit Augenmaß. Sobald die Pandemie eingedämmt ist, werden wir das Gesetz auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen gegebenenfalls weiter anpassen. Das können wir auch deshalb guten Gewissens tun, weil alle bisherigen Rückmeldungen der Praktiker*innen uns sagen, dass sich das Gesetz grundsätzlich bewährt hat und auch weiterhin Bestand haben soll“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose abschließend.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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