Rödermark: ‘The Fitzgeralds’ Folk und Stepp-Tanz in der Kelterscheune

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THE FITZGERALDS (Foto: ©Tim Reilly)

Am Sonntag, 17.10. ist das AZ nach 19 Monaten mit seinem Kulturprogramm zurück in der Kelterscheune. Aus Kanada kommen „The Fitzgeralds“, nichts weniger als eine „Folksensation“. Das Konzert beginnt um 19 Uhr.

Sie sind nicht nur hervorragende Musiker, sondern auch ausgezeichnete Stepp-Tänzer: das Geschwister-Trio Julie, Kerry und Tom Fitzgerald. Die keltische Fiddle ist das Vorzeige-Instrument der jungen Geschwister aus Ontario, aber sie spielen auch Ukulele, Klavier und Bass. Zum Quartett ergänzt werden die beiden Schwestern Julie und Kerry und ihr jüngerer Bruder Tom durch den kanadischen Gitarristen und Multiinstrumentalisten Nate Douglas.

Musikalisch bieten The Fitzgeralds eine höchst individuelle Mischung aus French-Canadian-Folk, Scottish-Irish-Celtic Folk, Bluegrass, Jazz und Pop mit kammermusikalischen Arrangements. Die Geschwister sind nicht nur dreifache „Canadian Grandmaster Fiddle Champions“, sondern auch amtierende „Ontario Open Step Dance Champions“. Sie sind sowohl im amerikanischen Tap als auch in der irischen Tradition Trendsetter. Was sie auf das Parkett bringen, ist atemberaubend explosiv, geladen mit ungestümer Lebensfreude und überschäumender Kreativität!

Karten gibt es über Tel. 06074- 4 86 02 85, über www.az-rödermark.de  sowie bei allen Vorverkaufsstellen, u.a.:

Rödermark: Bücher am Gänseeck;  Buchhandlung Rödermark, Dieburger Str. 80, Kulturhalle, Dieburger Str. 27 (nur hier gibt es „Sozialkarten“ für Inhaber des Rödermark-Passes))

Dietzenbach: Buchhandlung Bernshausen, Bahnhofstr. 28

Dreieich: Bürgerhaus Sprendlingen, Fichtestr. 50 / Die Buchhandlung, Fahrgasse 24

Neu-Isenburg: Ticket-Center in der Hugenottenhalle

Rodgau: Jügesheimer Bücherstube, Mühlstr. 2

Offenbach:OF-Info-Center, Salzgässchen 1

 

In der Kelterscheune gilt die 2G-Regel. Einlass gibt es nur für Geimpfte und Genesene. An der Abendkasse werden die entsprechenden Nachweise kontrolliert. Wir verlangen von allen Gästen entweder einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung über eine nachweislich überstandene SARS-CoV-2 Infektion. In diesem Fall muss das positive PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurück liegen. Als Nachweis erkennen wir einen PCR-Befund einer Ärztin / eines Arztes, eines Labors oder eines Testzentrums an. Antigen-Schnelltests werden nicht akzeptiert. Bitte kaufen Sie keine Eintrittskarten, wenn Sie keine der o.g. Dokumente an der Abendkasse vorlegen können, da Ihnen dann, trotz gültiger Eintrittskarte der Einlass verwehrt wird. Eine Erstattung des gezahlten Eintrittspreises werden wir nicht leisten.

 

 

(Text: PM Tim Reilly / Morgan Brown)

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