Kreis Offenbach äußert sich zur Resolution der GEW-Vertrauensleutekonferenz

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(Symbolfoto: Gerd Altmann von Pixabay)

Die GEW-Vertrauensleutekonferenz der Schulen des Landkreises Offenbach hat eine auf den 29. September datierte Resolution, die Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftfiltern betreffend, veröffentlicht.

Da es sich hierbei um ein bedeutendes Thema handelt, das vielerorts für emotionale und kontroverse Diskussionen gesorgt hat, bezieht der Kreis Offenbach auch ein erneutes Mal Stellung:

Der Kreis Offenbach nimmt seine Verantwortung als Schulträger hinsichtlich des Infektionsschutzes in den Einrichtungen sehr ernst. Das zeigt sich unter anderem auch an den ergriffenen Maßnahmen, wie beispielsweise der Modernisierung der raumlufttechnischen (RLT) Anlagen, der Ausstattung mit Masken, Desinfektionsmitteln und ähnlichem sowie einem angepassten Ausbau der Reinigungsmaßnahmen. In seinem Handeln hat sich der Kreis dabei stets auch an den offiziellen Empfehlungen und Einschätzungen von Experten, wie beispielsweise denen des Umweltbundesamtes, orientiert. Diese haben sich innerhalb der vergangenen eineinhalb Pandemie-Jahre zum Teil auch durch immer neue wissenschaftliche Erkenntnisse über das SARS-CoV-2-Virus geändert. Der Kreis hat auf diese Entwicklungen stets reagiert.

Es stimmt, dass die erste europaweite Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit UV-C-Technik für die Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie die Förderschulen bedauerlicherweise aufgehoben werden musste. Grund waren Rügen eines Bieters im Vergabeverfahren, durch die die Gefahr bestand, dass sich der Beschaffungsvorgang erheblich verzögern könnte. Die festgestellten Mängel wurden daraufhin jedoch umgehend behoben, sodass bereits kurze Zeit später eine neue Ausschreibung im beschleunigten Verfahren auf den Weg gebracht wurde und aktuell läuft. Der damit verbundene Zeitplan sieht vor, dass ab November/Dezember die insgesamt rund 1.300 mobilen Luftreiniger sukzessive an die entsprechenden Schulen ausgeliefert und durch Fachpersonal vor Ort eingerichtet werden sollen.

Der Kreis Offenbach stellt im Zusammenhang mit den am Ende der Resolution getätigten Aussagen aber auch nochmals klar, dass die Geräte nur eine Ergänzung der Maßnahmen zur Infektionsprävention sind und damit keinen Ersatz für ein regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume darstellen. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass ihr Einsatz auch keinen uneingeschränkten Unterricht garantiert, da die entsprechenden Landesverordnungen bislang nicht nach vorhandener Raumausstattung unterscheiden.

(Text: PM Kreis Offenbach)

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