Heusenstamm: Obst in städtischen Grünanlagen darf gepflückt werden

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(Symbolfoto: Pixabay)

In den städtischen und öffentlich zugänglichen Grünanlagen in Heusenstamm stehen an mehreren Stellen im Stadtgebiet Obstbäume (Äpfel-, Birnen und eine Süßkirsche), die gänzlich unbehandelt sind. Das reife Obst darf gerne von den Heusenstammer*innen für den Privatgebrauch gepflückt werden (nicht zu gewerblichen Zwecken).

Bei der Ernte ist zu beachten, dass die Bäume geschont, pfleglich behandelt und Äste nicht abgebrochen werden. Leitern und Pflückstangen müssen selbst mitgebracht werden und ein direktes Anfahren zu den Bäumen mit Pkws, anderen motorisierten Fahrzeugen oder Fahrrädern ist nicht gestattet. Der gesamte Erntevorgang erfolgt auf eigenes Risiko.

Da vielleicht nicht allen Bürger*innen bekannt ist, wo genau die städtischen Obstbäume in Heusenstamm und Rembrücken stehen, sind im Internetportal auf heusenstamm.de mehrere Planausschnitte mit den entsprechenden Standorten hinterlegt.

(Text: PM Stadt Heusenstamm)

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