Frankfurt: Betriebsschließungen wegen starker Hygienemängel

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(Symbolbild: Kelly Sikkema auf unsplash)

Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes hat in den vergangenen Tagen drei Lebensmittelbetriebe wegen eklatanter Hygienemängel vorläufig schließen müssen. Betroffen sind drei Restaurants, zwei davon in Sindlingen und eines im Bahnhofsviertel.

In allen Fällen waren starke Hygienemängel in Bezug auf den Umgang mit Lebensmitteln ausschlaggebend für die behördliche Schließung. Konkret mussten die Kontrolleure unter anderem verschimmelte Lebensmittel, Gefrierbrand an tiefgefrorenen Lebensmitteln, unzureichende Kühlung von Lebensmitteln sowie stark verunreinigte Küchenbereiche feststellen. Die Betriebe bleiben so lange geschlossen, bis die Mängel vollständig behoben sind. Dies wird durch die Lebensmittelkontrolleure überprüft. Erst wenn diese die Freigabe erteilen, dürfen die betroffenen Gaststätten wieder öffnen. Zudem erwarten die Betriebe Bußgelder, die in nicht seltenen Fällen im vierstelligen Euro-Bereich liegen.

Der sichere Umgang mit Lebensmitteln sowie hygienisch beanstandungsfreie Zustände in Betrieben, die mit Lebensmitteln handeln, sie verarbeiten oder erzeugen, ist wichtig und sollte für jedes Unternehmen selbstverständlich sein. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe der Verantwortlichen in den Betrieben. Um zu kontrollieren, ob dem auch nachgekommen wird, ist die Veterinärbehörde des Ordnungsamtes die Kontrollinstanz aller Lebensmittelbetriebe in Frankfurt am Main.

Regelmäßige Besuche des Ordnungsamtes

Verstöße gegen Lebensmittel- oder Hygienevorschriften sind nicht nur ärgerlich, sondern können im Ernstfall auch gesundheitliche Folgen für die Konsumenten haben. Um dies zu vermeiden, kontrollieren die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Ordnungsamtes täglich Betriebe: von der Schlachterei über die Bäckerei, das Restaurant und den Kiosk bis hin zum Getränkehandel. In regelmäßigen Abständen bekommt jeder Lebensmittelbetrieb Besuch des Ordnungsamtes.

Die hierbei festgestellten Verstöße münden meist in Verwarngeld- und Bußgeldverfahren. Aber auch Teil- oder Komplettschließungen von Betrieben sind möglich, wenn die Hygienezustände oder der Umgang mit Lebensmitteln im Betrieb dies zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig machen.

Bestimmte Verstöße werden zudem öffentlich bekannt gemacht, um Transparenz im Umgang mit Lebensmitteln und der Hygiene der Betriebe zu geben, die es mit gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz nicht sonderlich ernst nehmen.

Gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist das Ordnungsamt als zuständige Kontrollbehörde verpflichtet, bestimmte Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu veröffentlichen, wenn gegen Vorschriften des LFGB in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Dieser Verpflichtung kommt das Ordnungsamt über das Verbraucherfenster Hessen nach.

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sagt: „Regelmäßige Lebensmittelkontrollen sind ausgesprochen wichtig. Niemand kauft gerne seine Lebensmittel in Betrieben, die Hygienevorschriften ignorieren oder geht in Restaurants, die Speisen unter fragwürdigen Zuständen zubereiten. Von den Gesundheitsgefahren, die durch dieses Missachten von Verbraucherschutzvorschriften einhergehen können, ganz zu schweigen. Mich freut es, dass unsere Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure hier sehr aktiv sind und zu unser aller Wohl die Hygiene im Lebensmittelbereich sicherstellen.“

 

(Text: PM Stadt Frankfurt)

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