Zulässigkeit von Radentscheid in Offenbach wird geprüft

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(Symbolfoto: MabelAmber auf Pixabay)

Mit einem Katalog von Forderungen möchte die Bürgerinitiative Radentscheid, dass die Stadt Offenbach die Bedingungen für den Radverkehr weiter verbessert. Für ihr Bürgerbegehren hat die Bürgerinitiative dem Magistrat am 7. Oktober ihre seit mehr als einem Jahr gesammelten Unterschriften überreicht. Ziel ist das Erwirken eines Bürgerentscheids.

Das Wahlamt hat nun die Prüfung der abgegebenen Unterschriftenlisten abgeschlossen. „Eingereicht wurden insgesamt 5.881 Unterschriften, davon waren nach eingehender Prüfung 4.492 gültig und 1.389 ungültig“, teilt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke mit. „Damit ist das notwendige Quorum als eine wichtige Bedingung erreicht. Geprüft wird jetzt die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.“

Mit einem Bürgerbegehren können in Hessen Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen. Das Bürgerbegehren muss in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern durch die Unterschriften von mindestens drei Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt werden. Die Hessische Gemeindeordnung schreibt außerdem vor, dass die Initiatoren über die zu entscheidende Frage und eine Begründung hinaus auch einen Vorschlag darüber vorlegen müssen, wie etwaige Kosten – einschließlich Folgekosten – gedeckt werden können. Über die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet nach der Prüfung durch die Verwaltung die Stadtverordnetenversammlung.

In der politischen Bewertung des angestrebten Bürgerentscheids sind sich die städtischen Dezernenten einig: „Es ist unser gemeinsames Ziel die Verkehrswende voranzubringen. Um die angestrebte Verkehrswende zu vollziehen, sind weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Offenbach notwendig. Daher können wir die Forderungen des Radentscheids gut nachvollziehen. Unsere Handlungsmöglichkeiten sind durch die sehr angespannte finanzielle Lage unserer Stadt jedoch beschränkt und alle Forderungen der Bürgerinitiative stehen daher wie die von der Stadt ohnehin geplanten Vorhaben unter dem Vorbehalt, dass sie finanziert werden können. Wir sehen aber die besondere Bedeutung des Radverkehrs und haben uns vor diesem Hintergrund geeinigt, dass es im Jahr 2022 zusätzlich 300.000 Euro für Investitionen in die Radinfrastruktur geben wird“, betonen Oberbürgermeister Felix Schwenke, Bürgermeisterin Sabine Groß, Stadtkämmerer Martin Wilhelm und Planungs- und Verkehrsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Für den Fall, dass das Bürgerbegehren an formalen Hürden scheitern sollte, möchte die Stadt den inhaltlichen Kontakt mit der Bürgerinitiative trotzdem aufrechterhalten: „Wir werden auch dann die Forderungen und die Möglichkeiten einer Finanzierung prüfen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Bürgerbegehren gesetzlich nicht zulässig ist. Wir werden in jedem Fall im Austausch mit der Initiative bleiben“, kündigen die Dezernenten an.

(Text: PM Stadt Offenbach)

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