Rödermark: Bürgerinitiativen mit Status quo weiterhin unzufrieden

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(Symbolfoto: oknesanofa auf Pixabay)

Im Vorgriff auf die bevorstehende Bauausschusssitzung der Stadt Rödermark am 24. November, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache, heißt es in einer Pressemitteilung der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.

„Mehrere Monate nach dem Stadtverordnetenbeschluss, schnellstmöglich ein umfassendes Konzept zu erstellen bzw. eine Kreisellösung zu erarbeiten, sowie der Koalitionsvereinbarung von CDU/AL/GRÜNE, zeitnah zum Wohl der Anwohner zu handeln, hat sich in Bezug auf unsere Anliegen immer noch nichts sichtbares getan“, so die beiden Sprecher. Vielmehr, so die Meinung manch betroffenen Bürgers, stelle sich Frage, wie es sein könne, dass die Verwaltung die politischen und damit maßgeblichen Willenserklärungen konterkariere.

Aus Sicht der BI Rodaustraße wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass nach zwei Jahren nun endlich ein Planungsbüro mit der „Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße“ beauftragt worden sei. Allerdings habe man Sorge, dass es dem Magistrat und seiner Verwaltung immer noch an der notwendigen Einsicht und Motivation fehle, eigenständig schnellstmögliche, pragmatische und nahezu kostenfreie Entschleunigungsmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. das Aufbringen von Radfahrstreifen, das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden.
„Dafür wurde unserer Kenntnis nach vor einem Jahr doch speziell eine Stelle besetzt“, so Jakob Rhein.

Bekräftigt wird diese Feststellung auch von der Ortsgruppe Ober-Roden und zwar in Zusammenhang mit dem seit drei Jahren geforderten und aus ihrer Sicht rechtlich möglichem LKW-Durchfahrtsverbot auf der L-3097. Die Prüfung dessen, so habe die 1. Stadträtin mitgeteilt, sei bereits im Dezember 2020 in Auftrag gegeben worden. Allerdings, so Norbert Kern, werde dessen Sachstand bzw. desen Varianten weiterhin und unerklärlicher Weise geheim gehalten.

Auch zum Thema „Blitzer“ verspürt Jakob Rhein wenig von der von Bürgermeister Rotter versprochenen Transparenz und Kooperation. „Papier ist geduldig und die Mühlen der Verwaltung mahlen ärgerlicher Weise langsam. Aber in Anbetracht der identischen Messergebnisse aus August 2021 zu Mai 2019, d.h. es fahren mehr als 70 Prozent der Fahrzeuge schneller als erlaubt, stellt sich uns die berechtigte Frage, wo liegt das Problem zeitnah und unabhängig von anderen Erhebungen hier auch in Interesse der Verkehrssicherheit aktiver zu werden?“.

Ähnlich verdrossen formuliert es Norbert Kern, den vor allem die Fehlinterpretationen der Verwaltung ärgern: „HessenMobil schreibt, dass die Straßenschäden in der Hanauer- und Nieder-Röder-Straße nicht vor 2025 saniert werden und Tempo-30 nicht für erforderlich erachtet würde. Die endgültige Entscheidung darüber obliege aber der Stadt. Nicht erforderlich, heißt also nicht nicht zulässig. Wenn uns die Verwaltung jetzt mitteilt, es sei nun gesetzlich Fakt, dass man kein Tempo-30 anordnen dürfe, dann ist diese Begründnung nicht nur verfehlt, sondern konterkariert auch den politischen Willen“.

Kritisch beleuchtet die Ortsgruppe Ober-Roden auch die städtischen Messergebnisse zur Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Hanauer Straße, die um die 40 Stundenkilometer gelegen hätten. Fälschlicherweise sei hier an einem Lichtmast circa 50 Meter vor der „Kipferl-Kreuzung“ gemessen worden, einem Punkt, wo die Fahrzeuge aus einer unübersichtlichen Rechtskurve kommend in der Regel tatsächlich ordentlich fahren würden.
Erst danach würden die Fahrer erkennen, welche Farbe die Ampel zeige. Zeige sie GRÜN oder gar schon GELB, würde oft stark beschleunigt, um die Kreuzung zu queren. Gepaart mit den erheblichen Straßenschäden steige der Lärmpegel – je nach Fahrzeugart – dann zum Teil ins Unerträgliche; von dann fehlender Sicherheit für Fußgänger ganz zu schweigen.

„Spätestens hier und jetzt“, so Norbert Kern, „wird aus unserer Sicht die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle für die Anwohner um den Kreuzungsbereich überschritten, denn Laut Umweltbundesamt betragen je nach Rahmenbedingungen (z.B. Straßenschäden) die Differenzen für Tempo 30 und Tempo 50 im Mittelungspegels rund 2 bis 3 dB(A). Dies liegt deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Das bedeutet u.a. auch, dass ein PKW bei 60 Stundenkilometer den doppelten Lärm eines PKW mit 40 Stundenkilometer erzeugt. Von LKW mit/ohne Anhängern, die vorab bis zu 20 mal lauter sind, erst garnicht zu reden“.

(Text: PM BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden)

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