Offenbacher Weihnachtsmarkt ab Montag unter 2G-Regelung

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(Symbolbild: CMOPhoto auf Unsplash)

Der Besuch des Offenbacher Weihnachtsmarktes ist ab Montag, 22. November, nur mit 2-G-Nachweisen möglich. Das sind Nachweise über eine Impfung, eine Genesung oder für unter 18-Jährige das Testheft mit dem letzten negativen Test aus der Schule. Der entsprechende Nachweis muss dem Sicherheitspersonal an den Eingängen zusammen mit dem Personalausweis gezeigt werden. Auf dem gesamten Weihnachtsmarkt ist eine medizinische Maske verpflichtend. Diese kann für die Zeit des Essens an einem Tisch abgelegt werden.

Diese Entscheidung hat der Offenbacher Verwaltungsstab am heutigen Sonntagvormittag getroffen. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke betont dabei: „Ich finde es weiterhin sinnvoll, Regeln wann immer möglich einheitlich handzuhaben. Das macht es für die Menschen leichter, den Überblick zu behalten.“ Ministerpräsident Bouffier hatte am Donnerstag eindeutig betont, Weihnachtsmärkte seien als Veranstaltung im Freien nicht der 2G-Regel unterworfen und auch verantwortbar. So herrscht beispielsweise auch auf weiten Teilen des Frankfurter Weihnachtsmarktes weiterhin 0G – also keine Einschränkung.

Am Freitag dann teilte Bouffier laut Medienberichten mit, die Essensbereiche sollten aber abgezäunt werden und 2G unterworfen werden. Allerdings, so OB Schwenke, teilte Bouffier gleichzeitig mit, die präzisen schriftlichen Regeln für Weihnachtsmärke in Form der neuen Coronaverordnung kämen erst nach der Eröffnung der Märkte am Beginn der Woche. „Offenbar kam Weihnachten überraschend“, stellt OB Schwenke fest. „Das hat es uns letzte Woche jedenfalls unmöglich gemacht, ein einheitliches Vorgehen zu unterstützen. Aber wir blicken jetzt nach vorne. Nach Rücksprache auch nochmals am heutigen Sonntagmorgen mit Darmstadt und Hanau halten die Großstädte im Rhein-Main Gebiet am Weihnachtsmarkt fest.“

Einzäunung ab Montag

„Wir sind dabei überzeugt, dass diese 2G-Entscheidung einschließlich Maske inhaltlich passt. Grundlage für die harten Zugangsregeln sind die aktuelle Situation und vor allem die Prognose für die kommenden Wochen“, so Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß. Offenbachs Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß betonte: „Das Konzept des Offenbacher Weihnachtsmarkt war von Anfang darauf ausgelegt, möglichst viele Menschen daran teilhaben zu lassen, aber wenn notwendig jederzeit eine Zugangsbeschränkung einführen zu können. Mit der Einzäunung ab Montag reagieren wir auf die sich akut zuspitzende Entwicklung deutschlandweit mit über 60.000 Neuinfektionen pro Tag. 2G erhöht die Sicherheit aller Besucher, weil Ansteckungsgefahren verringert werden“, so Weiß. „Durch die Kontrollen am Eingang ist eine zusätzliche Bestreifung der Stadtpolizei nicht mehr nötig, sodass wir stattdessen verstärkt Nachtgastronomie, Bars und Clubs kontrollieren können, für die es demnächst härtere Zugangsbeschränkungen geben wird und die in ihren Innenräumen auch einen wesentlich größeren Beitrag zur Pandemie leisten als eine Freiluftveranstaltung.“

Auf Grundlage der Ankündigung des Landes Hessen, dass Weihnachtsmärkte stattfinden können und mit Blick darauf, dass der Offenbacher Weihnachtsmarkt überwiegend im Freien stattfindet, setzt das Hygienekonzept neben der Zugangskontrolle ab Montag, 22. November, weiterhin auf die Einhaltung der Abstände im 2G-Außenbereich. In den überdachten Aufenthaltsbereichen und in den Innenbereichen wird die 2G-Regel ebenfalls umgesetzt. „Weil der Abstand zu Menschen aus anderen Haushalten natürlich auf einem Weihnachtsmarkt nicht eingehalten werden kann, gilt jetzt eine Maskenpflicht“, erklärt Offenbachs Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß. „Die Maske ist unverändert eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Verbreitung von Viren in schwebenden Aerosolen zu verringern.“

Zusätzliche Kontrollen

Der Weihnachtsmarkt ist ab Montag, 22. November, über vier Eingänge zugänglich: am KOMM-Center, an der Frankfurter Straße sowie am Rathaus. An den Eingängen werden die Negativnachweise durch Einlasspersonal kontrolliert. Zu den akzeptierten Nachweisen gehören der gelbe Impfpass, ein digitales Impfzertifikat, ein Genesenen-Nachweis oder das Testheft für Schulkinder. Die Nachweise sollten bereitgehalten werden. „Die zusätzlichen Kontrollen für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher auf dem Weihnachtsmarkt erzeugen weitere Kosten. Wir haben mit dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes Pro OF vereinbart, diese Kosten jeweils zur Hälfte zu schultern“, erläutert Kämmerer Martin Wilhelm.

Impfen auf dem Weihnachtsmarkt

Die Impfstation der Stadt Offenbach wird wie geplant, am 24. November, am 21. und 29. Dezember in der Innenstadt am Offenbacher Weihnachtsmarkt ihre mobile Impfstation aufbauen, um Impfwilligen ein Impfangebot für die Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfung zu machen. Auf Grund der 2G-Regel wird die Station aber von innerhalb des Marktes auf direkt neben den Markt verlegt. Über den Ablauf wird zeitnah inform

Das bedeutet 2G

Das Land Hessen hat unter anderem für Veranstaltungen die 2G-Regel vorgesehen. Das Gelände dürfen nur Geimpfte und Genesene betreten. Dies gilt sowohl für die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes als auch für die Beschäftigten der Marktbeschicker. Der 2G-Nachweis erfolgt über den Impfpass oder digitalen Impfnachweis, den Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder bei unter 18-Jährigen über das Testheft aus der Schule mit dem aktuellsten negativen Test. Zu allen Nachweisen ist ein Personalausweis oder ein Schülerausweis vorzuzeigen. Ausnahme: Ein offizielles Attest, das bescheinigt, dass jemand aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, dient in Verbindung mit einem tagesaktuellen Test ebenfalls als Nachweis. Digitale Nachweise werden mit der CovPassCheck-App auf Gültigkeit geprüft.

(Text: PM Stadt Offenbach)

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