Förderung: Projektausschreibung externe Antidiskriminierungsberatung

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(Symbolbild: Aaron Blanco auf Unsplash)

“Menschen, die Diskriminierungserfahrungen machen, erleben diese häufig in Abhängigkeitsverhältnissen. Eine unabhängige Beratung stärkt Menschen, die solche Erfahrungen erleben.“

Ein ganzheitlicher Beratungsansatz ist ein wesentlicher Bestandteil der Antidiskriminierungsarbeit des Landes. Eine landesweite Antidiskriminierungsberatung ermöglicht Betroffenen seit 2016 schnelle und unbürokratische Hilfe. Um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die besonders vulnerabel sind, forciert die Hessische Landesregierung auch in den nächsten Jahren den flächendeckenden Ausbau ihres Antidiskriminierungsangebots. Das Beratungsangebot steht Personen zur Verfügung, die aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder Zuschreibung, des (Lebens-)Alters, des Geschlechts, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder wegen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.

„Bereits seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Trotzdem kennen immer noch zu wenige von Diskriminierung betroffene Menschen ihre Rechte oder nehmen diese in Anspruch“ sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Personen, die Diskriminierungserfahrungen machen, erleben diese häufig in Abhängigkeitsverhältnissen. Eine unabhängige Beratung stärkt Menschen, die solche Erfahrungen erleben.“

Ein ganzheitlicher Beratungsansatz ist ein wesentlicher Bestandteil der Antidiskriminierungsarbeit des Landes. Antidiskriminierungsberatungsstellen verbessern den Zugang zu rechtlichem Diskriminierungsschutz. Sie begleiten Personen mit Diskriminierungserfahrungen und sensibilisieren Verantwortungsträger. „Dieses Konzept behält alle Ebenen im Blick, während es dem Interesse der Ratsuchenden besonders verpflichtet ist. Auf diese Weise stärken wir Betroffene zielgerichtet in ihrer Selbstbestimmung“, betont Minister Klose.

Die aktuelle Ausschreibung sieht vor, dass das Beratungsangebot mindestens an drei Standorten in Hessens erreichbar ist. Der Ausbau der Beratung trägt der Tatsache Rechnung, dass allen Diskriminierungsformen gleichermaßen begegnet werden muss und sich das gesellschaftliche Bewusstsein für diskriminierende Erfahrungen zunehmend ausbildet.

Nähere Informationen zur Beratungsarbeit finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: https://antidiskriminierung.hessen.de/beratung.

Das Projekt wird für den Zuwendungszeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 ausgeschrieben. Hierfür werden bis zu 250.000 Euro bereitgestellt. Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Nähere Informationen können der Projektausschreibung unter https://hessenlink.de/HMSI263 entnommen werden. Projektanträge können ab sofort bis zum 1. Februar 2022 eingereicht werden bei:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Antidiskriminierungsstelle
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden

Kontakt: Ansprechpersonen für inhaltliche Rückfragen und Erläuterungen:
Christina Müller, Tel. 0611 / 3219-3406, christina.mueller@hsm.hessen.de
Mariela Georg, Tel. 0611/3219-3363, mariela.georg@hsm.hessen.de

(Text: PM Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

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