Ab Montag gilt 3G im Kreishaus Dietzenbach

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(Grafik: Alexandra_Koch auf Pixabay)

Ab Montag, 20. Dezember, gilt für die Publikumsbereiche des Kreishauses, Werner-Hilpert-Straße 1 in Dietzenbach, sowie auch für die Außenstellen der Kreisverwaltung die 3G-Zugangsregel. Alle Besucherinnen und Besucher, die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Die 3G-Regel gilt bereits für die Beschäftigten der Verwaltung und wird nun konsequent auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet. Mit Ausnahme des Bürgerbüros arbeitet die Kreisverwaltung bereits ausschließlich mit Terminvereinbarung. Unter www.kreis-offenbach.de/terminbuchung können Termine in der Fahrerlaubnisbehörde und in der Zulassungsstelle vereinbart werden. Wer die Ausländerbehörde besuchen möchte, sendet eine E-Mail an terminabh@kreis-offenbach.de. Für alle anderen Anliegen ist die jeweilige Sachbearbeitung zu kontaktieren.

Die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regel findet beim Betreten des Kreishauses beziehungsweise der Außenstellen statt. Besucherinnen und Besucher müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen: Impfdokument oder den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) beziehungsweise eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt innerhalb der Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

(Text: PM Kreis Offenbach)

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