Hessen-Stipendium fördert Forschung zu Hessens Modebädern der 1910er Jahre

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(Bild: © Stadtarchiv Bad Homburg v.d. Hoehe)

Das Dissertationsvorhaben der Hamburger Historikerin Isabelle Berens zum Thema „Die Kurorte Bad Nauheim, Bad Homburg vor der Höhe und Wiesbaden als Modebäder der 1910er Jahre“ wird mit dem Hessen-Stipendium gefördert.

Mit dem 2017 eingeführte Stipendium unterstützt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst herausragende Forschungen zur hessischen Geschichte. Es ist in diesem Jahr zum dritten Mal vergeben worden und startet zum 1. Februar 2022.

Vorhaben stößt in eine Forschungslücke

„Mit dem Hessen-Stipendium wollen wir jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Anreiz bieten, sich mit hessischer Geschichte intensiv auseinanderzusetzen“, so Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Isabelle Berens stößt mit ihrem Dissertationsvorhaben zu Hessens Modebädern Anfang des 20. Jahrhunderts in eine Forschungslücke – trotz umfangreicher Publikationen zu den Gedenkjahren des Ersten Weltkrieges. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse der Arbeit und wünsche viel Erfolg.“

Frauenkleidung von der Produktion bis zum historischen Kontext

Isabelle Berens untersucht exemplarisch an drei heute hessischen Kurorten, wie sich die weiblichen Kurgäste kleideten. Ziel ist, Frauenkleidung von der Textilproduktion bis hin zur Nutzung als Alltagsobjekt im sozialen und historischen Kontext der Kurorte zu erforschen. Vor allem die Umbruchsphase zum Ersten Weltkrieg verspricht besonders spannende Ergebnisse. Mit ihrem interdisziplinären Ansatz wird diese Arbeit zu den hessischen „Modebädern“ einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Kultur-, Sozial- und Verhaltensforschung sowie zur Wirtschafts- und Konsumgeschichte leisten.

Das Hessen-Stipendium wurde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst 2016 zum ersten Mal ausgeschrieben und 2017 erstmalig vergeben. Die Stipendiatin oder der Stipendiat bekommt für das Forschungsprojekt 1.400 Euro monatlich für zunächst höchstens zwei Jahre. Nach dem ersten Förderjahr muss schriftlich über den Verlauf der Arbeit und die Zwischenergebnisse berichtet werden. Auch ein Vortrag vor einem Fachpublikum gehört zu den Anforderungen.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)

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