Grundsteuerreform in Hessen: Information zu den Änderungen ab 2022

634
(Symbolfoto: PublicDomainPictures auf Pixabay)

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Für die Umsetzung der Reform sind die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Für die Abgabe der Erklärung haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022.

Übermittelt wird die Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt hierbei alle Steuerpflichtigen mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren (elster.de). Für die elektronische Übermittlung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag wird ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung bei elster.de) benötigt. Falls dieses Konto noch nicht besteht, kann es bereits vor dem 1. Juli 2022 angelegt werden. Sofern eine elektronische Übermittlung der Erklärung der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige (zum Beispiel Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.

Die Erklärung ist unter dem „Einheitswert-Aktenzeichen“ (auch als „EW-Az“ bezeichnet) abzugeben. Dieses ist zum Beispiel auf dem letzten Steuerbescheid des Kassen- und Steueramts der Landeshauptstadt Wiesbaden oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts zu finden.

Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Landeshauptstadt Wiesbaden ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben. Der hierfür benötigte Hebesatz für die neue Rechtslage ab 2025 wird von der Landeshauptstadt Wiesbaden im Laufe des Jahres 2024 neu festgesetzt. Die neuen Hebesätze werden dann über die amtlichen Veröffentlichungen (zum Beispiel auf den Internetseiten und den Wiesbadener Tageszeitungen) bekannt gegeben.

Zur Vorbereitung der Steuererklärung hat das Land Hessen bereits eine Checkliste sowie einen Katalog mit Antworten auf die in diesem Zusammenhang auftretenden häufigsten Fragen im Internet unter finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform zur Verfügung gestellt.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)

Hinterlasse eine Antwort

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Name bitte hier reinschreiben