Hotspot-Regeln: Einschränkungen der kulturellen Einrichtungen in Wiesbaden

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(Symbolbild: Annie Spratt auf Unsplash)

Die Hotspot-Regeln des Landes Hessen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 greifen, betreffen sowohl den Besuch als auch sämtliche Veranstaltungen der Einrichtungen des Kulturamtes Wiesbaden.

Hier gilt mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden die 2G plus-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich Personen mit einem der folgenden Nachweise plus einem tagesaktuellen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt!) einer offiziellen Teststelle Zutritt haben:
• Personen mit gültigem vollständigen Impfstatus,
• Personen mit Genesenenstatus-Nachweis (positiver PCR-Test älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate),
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest),
• (Schul-)Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft,
• Vorschulkinder.
Eine Ausnahme und Befreiung von der Pflicht eines tagesaktuellen Tests gilt für geboosterte Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben (auch hier ist der Nachweis für den Einlass verpflichtend).

Zudem besteht während des gesamten Besuchs bzw. der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske).

Betroffen von den Regelungen sind folgende Veranstaltungsorte beziehungsweise Einrichtungen:
• Artothek
• Caligari
• Kunsthaus
• Literaturhaus Villa Clementine
• Musikbibliothek
• Stadtarchiv
• Stadtbibliothek
• Kulturforum
• Stadtmuseum am Markt (sam)
• Marleen

Es wird um Beachtung dieser Regelung gebeten, um allen Besuchern und Besucherinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)

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