LK Darmstadt-Dieburg: Nur noch mit 3G ins Amt

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(Grafik: LaDaDi)

Besucherinnen und Besucher müssen ab Montag, 10. Januar, einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) vorlegen, wenn sie in die Kreishäuser in Darmstadt und Dieburg sowie alle Außenstellen der Kreisverwaltung möchten.

Für die Beschäftigten der Verwaltung gilt die 3G-Regelung bereits seit Mitte November. Weiterhin muss in allen Gebäuden der Kreisverwaltung ein Mund-Nasen-Schutz (Op-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder, die noch keine Schule besuchen. Bei Schülerinnen und Schülern wird das Testheft als Nachweis anerkannt.

Wer keinen vollständigen Impfschutz hat oder wer nicht genesen ist, muss einen aktuellen negativen Testnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Tests 48 Stunden) sein darf. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Geimpfte oder genesene Personen müssen ihren Impfstatus oder Genesenenstatus vorlegen. Zudem muss der Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorgezeigt werden. Kontrolliert wird an den Eingangsbereichen der Verwaltungsgebäude. Eine Ausnahme gibt es im Jugendamt in der Mina-Rees-Straße 2 und 6: Notfälle dürfen auch ohne 3G-Nachweis in die Räumlichkeiten.

„Mit Blick auf die Omikron-Variante und die weiter steigenden Infektionszahlen sowie zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ist es notwendig, auch von den Besuchern der Kreisverwaltung einen 3G-Nachweis zu fordern. Zumal die 3G-Regelung mittlerweile nahezu überall angewandt wird. Die Bekämpfung der Pandemie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, dazu gehört auch das Testen. Der wichtigste Baustein bleibt aber das Impfen“, erläutert Landrat Klaus Peter Schellhaas.

(Text: PM LaDaDi)

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