Kreis Offenbach ist Hotspot

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(Symbolfoto: freepik)

Die Inzidenz nach dem Robert Koch-Institut liegt im Kreis Offenbach seit Samstag, 8. Januar, durchgehend über 350. Sobald der Schwellenwert von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greifen die vom Land festgelegten Hotspot-Regelungen am nächsten Tag. Deswegen treten gemäß den Vorgaben des Landes Hessen am Dienstag, 11. Januar, auch im Kreis Offenbach die Regelungen für die sogenannten Hotspots in Kraft.

Diese sehen unter anderem für den Besuch von Restaurants oder Freizeitveranstaltungen Einschränkungen insbesondere für nicht Geimpfte oder Genesene vor. Weiterhin gelten auf bestimmten öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot. Diese Plätze sind vom Krisenstab des Kreises Offenbach in Abstimmung mit den 13 kreisangehörigen Kommunen als notwendige Konkretisierung der Coronavirus-Schutzverordnung in einer Allgemeinverfügung definiert worden.

Die Regelungen ab Dienstag, 11. Januar, im Überblick:
Bei Veranstaltungen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich die 2G-Plus-Regelung – das heißt geimpft und genesen plus aktueller Schnelltest oder geboostert – und im Außenbereich die 2G-Regelung. Auch vollständig Geimpfte sowie Genesene benötigen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest. Nicht notwendig ist dieser Schnelltest jedoch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterung) erhalten haben.

Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten müssen schließen.
Orte, an denen im Zeitraum von 8 bis 22 Uhr eine medizinische Maske zu tragen ist unter www.kreis-offenbach.de/maskenpflicht.

Publikumsträchtige Orte, an denen der Konsum von Alkohol ganztägig untersagt ist unter www.kreis-offenbach.de/alkoholverbot.

Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des Landes Hessen zu den Hotspot-Regionen unter www.soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen.

Unverändert gelten auch in Hotspots alle weiteren Regelungen, die das Land Hessen aktuell geregelt hat. Private Zusammenkünfte und Feiern außerhalb der eigenen Wohnung (zum Beispiel in Veranstaltungsräumen oder in der Gastronomie) sind auf maximal zehn geimpfte oder genesene Personen beschränkt. Eine nicht-immunisierte Person darf sich neben den Angehörigen des eigenen Haushalts höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

(Text: PM Kreis Offenbach)

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