Kreis Groß-Gerau erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Vogelgrippe

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(Symbolfoto: Alexas_Fotos auf Pixabay)

Geflügel muss in den Stall

Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen Geflügelhalterinnen und -halter im Kreis Groß-Gerau ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen. Das Veterinäramt des Kreises hat in einer neuen Allgemeinverfügung, die am Mittwoch auf der Homepage des Kreises veröffentlicht wurde, die Stallpflicht für Hühner, Puten & Co angeordnet. Die Tiere müssen nun entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Zudem gilt eine strengere Dokumentations- und Meldepflicht gegenüber dem Veterinäramt.

Wildvögel als Risiko

Der Kreis reagiert mit der Verfügung auf einen Ausbruch der Geflügelpest in einer Tierhaltung in Baden-Württemberg, rund 40 Kilometer von der Kreisgrenze des Kreises Groß-Gerau entfernt. „Mit der amtlichen Feststellung der Geflügelpest vom 7. Januar 2022 und der vermehrt vorbeiziehenden und sich im Kreisgebiet aufhaltenden Wildvögeln hat sich das Risiko eines Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen im Kreis Groß-Gerau erhöht“, betonte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein. Bereits im vergangenen November hatte der Kreis mit einer Verfügung und schärferen Auflagen in Geflügelhaltungen auf das hohe Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest (APAIV H5) reagiert.

„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Erkrankung, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen für die betroffenen Haltungen zur Folge hat“, so Dr. Stein. Zudem habe sich gezeigt, dass der Handel mit Geflügel eine weitere erhebliche Verschleppungsgefahr darstelle. Die Anzeige des Erwerbs von Geflügel und des Verkaufs diene der Nachverfolgbarkeit von Handelswegen, sagte Dr. Stein.

Zugehörige Dateien: 220112_Allgemeinverfuegung_Aufstallungspflicht.pdf

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)

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